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Corona-Soforthilfe und Rückzahlung

Corona-Soforthilfe und Rückzahlung: Was Sie wissen müssen

Die Corona-Pandemie hat zahlreiche Unternehmen und Selbstständige vor enorme Herausforderungen gestellt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu mildern, wurden verschiedene staatliche Unterstützungsprogramme ins Leben gerufen. Dazu zählen die Soforthilfe, verschiedene Überbrückungshilfen sowie die Neustarthilfe. Nun stehen viele Empfänger vor der Frage, ob und wie sie diese Hilfen zurückzahlen müssen.

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Während der Corona-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen und Selbstständige staatliche Hilfsprogramme wie die Soforthilfe in Anspruch genommen, um wirtschaftliche Verluste abzufedern. Jetzt stehen viele Empfänger vor der Frage, ob und wie diese Gelder zurückgezahlt werden müssen. Die Rückzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. ob die Voraussetzungen erfüllt wurden oder die Hilfen zweckentsprechend verwendet wurden. Eine rechtzeitige und korrekte Reaktion auf Rückforderungsbescheide ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Das wichtigste zusammengefasst

  • Rückzahlungspflicht: Wenn die Voraussetzungen für die Soforthilfe nicht erfüllt wurden oder die Mittel zweckwidrig verwendet wurden, ist eine Rückzahlung fällig.
  • Verwaltungsverfahren: Das Verfahren umfasst Anhörungsbogen, Stellungnahme, Rückforderungsbescheid und ggf. Widerspruch. Bei Ablehnung des Widerspruchs kann Klage eingereicht werden.
  • Fristgerecht handeln: Empfänger müssen strikte Fristen einhalten, um Rückzahlungen zu vermeiden. Eine anwaltliche Unterstützung kann hier wertvoll sein.
  • Unterschiede je nach Bundesland: Die Verfahren und Rückforderungsquoten variieren stark zwischen den Bundesländern. In einigen Fällen wurden hohe Prozentsätze an Rückforderungen erlassen.
  • Rückzahlungsbeträge: Die Höhe der Rückforderungen variiert, liegt aber im Durchschnitt zwischen 6.000 und 10.500 Euro pro Empfänger.

Überblick über die Coronahilfen

Während der Corona-Pandemie wurden verschiedene Unterstützungsprogramme für Unternehmen und Selbstständige bereitgestellt. Zu den wichtigsten Programmen gehören:

Soforthilfe (Corona-Soforthilfe): Die Soforthilfe war das erste Programm ab April 2020 das den Zeitraum April bis Juni 2020 abdeckte.

Überbrückungshilfe I: Die Überbrückungshilfe I war die Nachfolge der Corona-Soforthilfe und bot Unterstützung für betriebliche Kosten von Juni bis Ende August 2020. In Baden-Württemberg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen (NRW) gab es zusätzlich einen Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige.

Überbrückungshilfe II: Diese Hilfe deckte den Zeitraum von September bis Ende Dezember 2020 ab. Die Antragsbedingungen waren ähnlich wie bei der ersten Phase aber die maximalen Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen wurden erhöht und die Anforderungen an den Umsatzausfall gesenkt. Lebenshaltungskosten für Selbstständige wurden weiterhin nur in NRW, Baden-Württemberg und Thüringen gefördert.

Novemberhilfe: Mit dem kleinen Lockdown Ende 2020 wurde die Novemberhilfe eingeführt, die den ausgefallenen Umsatz erstattete. Diese Hilfe galt für Unternehmen, die aufgrund staatlicher Anweisungen schließen mussten oder durch Schließungen wichtige Kunden verloren hatten. Solo-Selbstständige konnten bis zu 5.000 Euro erhalten, auch für ihren Lebensunterhalt. Da der Lockdown verlängert wurde, kam die Dezemberhilfe hinzu.

Dezemberhilfe: Die Fortsetzung des Programms.

Überbrückungshilfe III: Ab Januar 2021 lief die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 und war ähnlich wie die zweite Phase. Neu war die Neustarthilfe, die Solo-Selbstständigen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro bot, auch für den Lebensunterhalt.

Neustarthilfe / Neustarthilfe Plus: Diese Hilfe unterstützte Solo-Selbstständige, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal. Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften konnten bis zu 18.000 Euro pro Quartal erhalten. Die Auszahlung erfolgte als Vorschuss für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021.

Überbrückungshilfe III Plus: Diese Hilfe unterstützte von Juli bis Dezember 2021 Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, die durch die Pandemie Umsatzrückgänge hatten. Es war ein Zuschuss für Fixkosten.

Überbrückungshilfe IV: Von Januar bis Juni 2022 wurde die Unterstützung für weiterhin von der Pandemie betroffene Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler fortgesetzt.

Neustarthilfe 2022: Diese Hilfe wurde bis Juni 2022 unter ähnlichen Bedingungen wie die Neustarthilfe Plus ausgezahlt.

Schritt für Schritt

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Verwaltungsverfahren der Corona-Soforthilfe: Schritt-für-Schritt-Erklärung

Das Verwaltungsverfahren zur Corona-Soforthilfe umfasst mehrere wichtige Schritte, die beachtet werden müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Hier ist eine detaillierte Beschreibung des Prozesses:

1. Anhörungsbogen

Zu Beginn des Verfahrens erhält der Empfänger der Soforthilfe einen Anhörungsbogen. Dieser dient dazu, dem Empfänger die Möglichkeit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern, bevor ein endgültiger Verwaltungsakt (Bescheid) erlassen wird. In diesem Bogen können die betroffenen Parteien ihre Sichtweise und relevante Informationen darstellen.

2. Stellungnahme

Nach Erhalt des Anhörungsbogens hat der Empfänger die Gelegenheit, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist wichtig, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen oder zusätzliche Beweise vorzulegen, die die eigene Position unterstützen.

3. Rückforderungsbescheid

Nach Prüfung der Stellungnahme entscheidet die Behörde über die Rückforderung der Soforthilfe. Wenn die Behörde der Ansicht ist, dass die Soforthilfe unrechtmäßig bezogen wurde, wird ein Rückforderungsbescheid erlassen. Dieser Bescheid fordert den Empfänger zur Rückzahlung der erhaltenen Mittel auf.

4. Widerspruch einlegen

Gegen den Rückforderungsbescheid kann der Empfänger innerhalb einer Frist von in der Regel einem Monat Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss form- und fristgerecht erfolgen, das heißt, er muss schriftlich und innerhalb der festgelegten Frist bei der zuständigen Behörde eingehen. Es ist empfehlenswert, hierbei die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Widerspruch korrekt formuliert und begründet wird.

5. Entscheidung über den Widerspruch

Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Behörde erneut den Fall und entscheidet, ob der Rückforderungsbescheid aufrechterhalten oder geändert wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im sogenannten Widerspruchsbescheid festgehalten.

6. Klage vor dem Verwaltungsgericht

Wenn der Widerspruchsbescheid negativ ausfällt, hat der Empfänger die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Auch hier müssen die form- und fristgerechten Anforderungen beachtet werden, um die Klage erfolgreich einzureichen.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Sollte der Empfänger die festgelegten Fristen nicht einhalten, werden die erlassenen Bescheide bestandskräftig. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr angefochten werden können und die Rückzahlung der Soforthilfe unumgänglich ist. Es ist essenziell, alle Fristen und Formvorschriften im Verwaltungsverfahren zur Corona-Soforthilfe genau einzuhalten. Von der Stellungnahme zum Anhörungsbogen über den Widerspruch bis hin zur Klage müssen alle Schritte sorgfältig und rechtzeitig durchgeführt werden, um negative Konsequenzen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte effektiv zu wahren.

Zuständige Behörden in den Bundesländern

BundeslandZuständige Behörde(n) oder StellenLink
Baden-WürttembergAntragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bankwm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona
BayernRegierungen und Landeshauptstadt Münchenwww.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona
BerlinInvestitionsbank Berlin (IBB)www.ibb.de/coronahilfen
BrandenburgILB für die Industrie, LELF für die Landwirtschaftwww.ilb.de mluk.brandenburg.de
BremenBAB Bremer Aufbau Bank, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbHwww.bab-bremen.de www.bis-bremerhaven.de
HamburgHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)www.ifbhh.de
HessenRegierungspräsidium Kasselwirtschaft.hessen.de
Mecklenburg-VorpommernLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV)www.lfi-mv.de
NiedersachsenInvestitions- und Förderbank Niedersachsen - NBankwww.nbank.de
Nordrhein-WestfalenBezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münsterwirtschaft.nrw
Rheinland-PfalzInvestitions- und Strukturbank RLP (ISB)isb.rlp.de
SaarlandMinisterium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandescorona.wirtschaft.saarland.de
SachsenSächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)www.sab.sachsen.de
Sachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhaltwww.ib-sachsen-anhalt.de
Schleswig-HolsteinInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)www.ib-sh.de
ThüringenThüringer Aufbaubank, IHKn und HWKnwww.aufbaubank.de

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, in bestimmten Fällen muss die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden. Dies betrifft Empfänger, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass sie die Voraussetzungen für die Hilfe nicht erfüllt haben oder die Mittel zweckwidrig verwendet wurden. Das ist auch der Fall, wenn der Bescheids bestandskräftig geworden ist.

Nicht alle Corona-Hilfen müssen zurückgezahlt werden. Rückzahlungen betreffen vor allem die Soforthilfen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden oder eine Überprüfung der Anträge dies ergibt. Andere Hilfen wie Überbrückungshilfen oder Kredite können unterschiedliche Rückzahlungsbedingungen haben.

Nach ersten Schätzungen muss jeder fünfte Empfänger die Soforthilfe zurückzahlen. Dies bedeutet, dass etwa 20 % der Empfänger betroffen sind.

Die Höhe der Rückzahlungen variiert je nach Bundesland. Im Durchschnitt liegen die Rückforderungsbeträge bei:

  • Thüringen: 6.000 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 7.800 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 10.500 Euro

Insgesamt wurden Corona-Hilfen in Höhe von 13 Milliarden Euro an etwa 1,8 Millionen Betroffene ausgeschüttet.

Der Bundesrechnungshof kritisiert vor allem die unklaren Anspruchsvoraussetzungen. Ein weiteres Problem war die nachträgliche Änderung der Online-Informationen zur Corona-Soforthilfe. Beispielsweise wurden in Nordrhein-Westfalen zwischen dem 25.03. und 31.05.2020 die Informationen 15 Mal abgeändert.

Ja, fast jedes Bundesland hat eigene Regelungen und Verfahren angewendet. Die Anträge und Genehmigungsquoten unterscheiden sich stark zwischen den Ländern. So wurden in Rheinland-Pfalz 63 % aller Anträge genehmigt, in Nordrhein-Westfalen 82 % und in Sachsen 94 %.

Die Erfolgsaussichten bei Widersprüchen gegen Rückforderungsbescheide sind sehr unterschiedlich. In Berlin wurden 5 % aller bewilligten Corona-Hilfen widerrufen, während es in Nordrhein-Westfalen etwa 50 % sind, wobei meist nur Teilbeträge zurückgefordert wurden. In Baden-Württemberg wurden über 90.000 Rückforderungsbescheide erlassen.

Diese Informationen bieten eine Orientierung für Empfänger der Corona-Soforthilfe und andere Interessierte. Bei Unsicherheiten oder konkreten Rückforderungen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

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Was unsere Mandanten über uns sagen

JK
17.08.2020
Zivilrecht

Bewertung

Ich war mit der Leistung und der Professionalität wirklich sehr zufrieden. Obwohl es sich bei meinem Problem, von Außen betrachtet vielleicht um eine Kleinigkeit handelte. Wurde ich ernst genommen und mein Problem wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Ich kann diesen Anwalt nur weiter entfehlen. Positiv Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert

LA
21.01.2022
Bankrecht

Empfehlung

Ich habe Herrn RA Tietze mit meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in einer Verbraucherrechtsangelegenheit beauftragt und war sehr zufrieden. Der Rechtsstreit selber dauerte in beiden Rechtszügen gute eineinhalb Jahre, dies war aber den Terminsverlegungen durch die Corona-Pandemie zuzuschreiben. Am Ende der Zeit war das Ergebnis aber, insbesondere unter Beachtung der aktuellen BGH-Rechtsprechung, hervorragend. Ich kann Herrn Tietze als Anwalt deshalb weiterempfehlen.

RO
08.06.2022
Bankrecht

Widerrufklage

RA Tietze hat mich in einer Widerrufklage vertreten. Diese hat er und sein Team zu meiner Zufriedenheit perfekt gelöst. Auch wenn es durchaus einige Probleme auf dem Weg gab. Ich kann Herrn Tietze und Team nur empfehlen und wünsche weiterhin viel Erfolg !

TH
02.09.2024
Bankrecht

N26 Bank zahlt unberechtigte Abbuchung zurück

Great work! The bank N26 didn’t want to reimburse me the 2 unauthorized transactions of total over 2000€. N26 was lying to my face. Trying to gaslight me, claimed that I verified the code that was never sent to my phone for the transaction (?!), which was in a foreign currency (Brazilian money to be exact). The attorney did what I did basically. But n26 only reacts nicely and solves it when the law is involved. While they only ignored me entirely and closed the case entirely adamantly. Thanks to Mrs. Ehrentraut I got all my money back, including retainer cost. Just sad the compensation for troubles wasn’t cover. But well, that’s the German law I guess.

TR
01.09.2024
Zivilrecht

digitalisiert

Die Kanzlei ist super digitalisiert. Unmittelbar nach einem Anfangsgespräch begann auch direkt die Unterstützung von Herrn RA Ehrentraut. Dieser hatte sich voll uns ganz zu meiner Zufriedenheit verhalten und am Ende ein super Ergebnis erzielt. Ich hoffe, dass ich Sie nicht erneut brauche, aber ich war froh, Herrn Ehrentraut an meiner Seite gehabt zu haben.

HE
15.09.2024
Zivilrecht

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Ich klage mit tes rechtsanwälte steuerberater seit Jahren die Schulden von Leuten bei mir ein und das erfolgreich und unkompliziert. Und die Anwaltskosten zahlen die Schuldner auch noch. Auch mit meiner Firma nutze ich tes rechtsanwälte um unbezahlte Rechnungen einzutreiben. Bereits über knapp 65.000 EUR Umsatz könnte ich für meine selbstständige Tätigkeit und meine GmbH erfolgreich eintreiben.

KK
17.07.2015
Bankrecht

Rechtsstreit mit der Santander Consumer Bank auf Zahlung von Zinsen.

Ich möchte mich auf diesem Weg für die sehr gute und kompetente Arbeit der rechtsanwälte Tietze, (.....) recht herzlich bedanken. Ich hatte von Anfan an ein sehr gutes Gefühl, mich in die kompetenten Hände gegeben zu haben. Alle erforderlichen mßnahmen in dem geführten rechtsstreit wurden sehr gut erläutert, so ief der E-Mail-verkehr ufgrund der Entfernung reibungslos ab. Für einen erneuten rechtstreit würde ich diese Knzlei wieder beauftragen. Weiterhin werde ich die Kanzlei bei Bedarf auch sehr gerne weiter empfehlen. Nochmals vielen Dank. Besonders empfehlenswerte Anwaltskanzlei.

MF
07.11.2015
Bankrecht

Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

sehr kompetent, jederzeit schnell erreichbar bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!!! Unser Rechtsstreit, der von einem Anwalt vor Ort (den wir zuerst kontaktiert hatten, weil wir glaubten, es wäre besser so) als Fall mit geringer Chance auf Erfolg eingeschätzt wurde, wurde von Herrn Tietze mit viel Erfolg gelöst! M. F., Hannover

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03.02.2016
Zivilrecht

Allgemeines Vertragsrecht

Die Kanzlei erreichte für uns ein sehr positives Ergebnis in unserer Angelegenheit. Fragen / Abläufe wurden uns jederzeit transparent erklärt. Für uns war jederzeit ein Ansprechpartner bereit. Traten Fragen auf, die nicht sofort am Telefon geklärt werden konnten, erhielten wir umgehend am gleichen Tage noch eine Antwort. E-Mails wurden umgehend bearbeitet. Das Team hielt uns jederzeit auf dem aktuellen Stand. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt und mit äußerst positiven Erfahrungen weiterempfehlen.

BD
19.08.2016
Bankrecht

Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Wir haben uns von der Kanzlei Tietze, (.....) konkret von Herrn RA Tietze, in einer außergerichtlichen Sache gegenüber einer Bank vertreten lassen. Wir können nur unterstreichen, dass wir sehr zufrieden waren. Die Kommunikation mit der Kanzlei, die enge vertrauliche Abstimmung, die Konsequenz und Beharrlichkeit seitens des Anwalts waren bezeichnend und haben am Ende zu einer für alle Seiten sehr gut zu vertretenen Einigung geführt. Wir können Anwalt und Kanzlei bestens weiter empfehlen!

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12.09.2019
Bankrecht

Widerruf Darlehensvertrag Hausfinanzierung

Es war alles top: im Vorfeld (ohne echtes Mandat) war Herr Tietze schon sehr hilfsbereit und hat mir beim Finden einer Rechtsschutzversicherung geholfen, die den Rechtsstreit jetzt auch abgedeckt hat. Jeglicher Schriftverkehr lief sehr schnell und verständlich per E-Mail; auch zwei Telefonate waren sehr zufriedenstellend und effektiv. Ich kann Herrn Tietze und seine Kanzlei nur weiterempfehlen!

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08.01.2024
Zivilrecht

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HR
08.01.2024
Zivilrecht

Freundlicher, kompetenter und junger Anwalt

Hatte mit Herrn Ehrentraut Kontakt zu einer allgemeinen Rechtsberatung zum Abschluss eines Kaufvertrages einer Vermietimmobilie. Mir wurde schnell und kompetent geholfen, da Herr Ehrentraut hier auch mit privaten Erfahrungen im Bereich Immobilien glänzte. Gern wieder!

SL
17.01.2024
Zivilrecht

Beratung in sehr komplexen Rechtsfragen

Herr Ehrentraut berät mich in einem Zivielprozess, welcher aufgrund Verstrickungen auf Seiten des Klägers und anhaltenden rechtlichen Winkelzügen des selbigen sehr komplex und verworren ist. Sein Rat war immer souverain und Gold wert. Auch in Gebieten, die er nach eigenen angaben selten hat konnte man sich immer auf seinen Rat verlassen. Ich kann seine Arbeit nur wärmstens empfehlen.

AL
06.05.2024
Zivilrecht

Herr RA Ehrentraut ist Prima engagiert und schnell

Ich wurde von Herr Rechtsanwalt Ehrentraut, sehr schnell beantwortet und prima Kommunikation und die super schnelle weiteres Bearbeitung an Hand Unterlagen die ich gesendet habe bis jetzt bin ich super glücklich dass Herr Ehrentraut mich überhaupt und schnell aufgenommen und sofort ernst genommen.Ich habe ein sehr gutes Gefühl für weiteres mit mein Fall. Endlich passiert was.

AK
24.05.2024
Bankrecht

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Wir haben Herrn Ehrentraut aufgesucht, um unsere Vorfälligkeitszinsen zurück zu fordern. Herr Ehrentraut war sehr gut erreichbar und hat sehr schnell geantwortet. Wir haben ein tolles Ergebnis erzielt, womit wir sehr zufrieden sind. Wenn Sie einen engagierten Anwalt benötigen, sind sie bei ihm richtig.

SM
07.06.2024
Strafrecht

Hilfsbereit, kompetent und großartig!!!

Herr Ehrentraut hat meine Rechte perfekt vertreten, mir jederzeit beigestanden und meine Unschuld bewiesen. Er hat mir die nötige Ruhe und Sicherheit gegeben und besitzt eine unfassbar hohe Expertise. Ich bin ihm sehr dankbar und würde ihn jederzeit wieder auswählen. 10 von 10 Punkte, mehr geht nicht. DANKE!!

EH
28.06.2024
Strafrecht

Sehr gute und kompetente Vertretung

Herr Ehrentraut hat mich sehr kompetent und gewissenhaft in meinem Fall vertreten (und mir hier auch die vermutlich nachvollziehbare Angst als unbescholtener Bürger mit einem laufenden aber nicht nachvollziehbaren Ermittlungsverfahren inkl. Vorladung genommen). Er hat hierbei durch eine Einlassung dafür gesorgt, dass das Verfahren zu Recht direkt eingestellt wird. Es ist lediglich traurig, dass man sich in Deutschland durch nicht nachvollziehbaren Vorwürfen durch die deutsche Justiz konfroniert sieht, nur weil eine Bank irgendwelche falschen Anschuldigungen erhebt bzw. Vermutung äußert.

TR
05.09.2024
Strafrecht

Ermittlungsverfahren § 285 StGB

Herr Ehrentraut hat mich in einem Ermittlungsverfahren zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten und eine Einstellung erwirkt. Dieser arbeitet schnell, zielstrebig und zuverlässig. Ich habe mich von Anfang an in guten Händen gefühlt. Ich hoffe, dass ich Sie nicht nochmal benötige - aber ich war froh, Sie auf meiner Seite gehabt zu haben. Besten Dank!

JS
16.06.2024
Allgemeine Rechtsberatung

Tolle Beratung mit großem Erfolg!

Herr Ehrentraut hat uns in der Sache hervorragend und ehrlich beraten und am Ende haben wir durch unser Vorgehen in voller Linie einer Erfolg erzielt. Besser geht es nicht. Er ist zu jeder Zeit auf unsere Wünsche eingegangen. So stellt man sich das vor, wenn man einen Anwalt beauftragt. Wir haben uns bei ihm trotz des Rechtstreites immer sehr wohl gefühlt. Gerne wieder, wenn es nötig sein sollte!

JS
16.06.2024
Allgemeines Vertragsrecht

Besser geht es nicht!

Die Kanzlei hat sich sehr gut um unser Anliegen gekümmert und einen sehr guten Vertrag mit der Gegenpartei erstellt. Alles unsere Wünsche wurden berücksichtigt und wir mussten uns bis auf gegenlesen um nichts kümmern. So stellt man sich das vor. Es ging alles sehr schnell und wurde immer direkt geantwortet. Klassisches Gerne wieder.

AM
18.06.2024
Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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