Startseite
>
News
>
Fortuna Düsseldorf muss Corona-Hilfe nicht erstatten

Urteil gegen Rückzahlung: Fortuna Düsseldorf muss Corona-Hilfe nicht erstatten – Was das für Unternehmer bedeutet

Urteil gegen Rückzahlung: Fortuna Düsseldorf muss Corona-Hilfe nicht erstatten – Was das für Unternehmer bedeutet
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Düsseldorf, 15. April 2025 – Der Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf muss 1,7 Millionen Euro Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Begründung: Die Rückforderung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot und die gesetzlich vorgeschriebene einheitliche Verwaltungspraxis.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – auch für Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige, die derzeit Rückforderungsbescheide zu Corona-Hilfen erhalten. Der WDR berichtet.

Hintergrund: Behörde sah Umsatzrückgang nicht nur pandemiebedingt

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte von Fortuna die Rückzahlung der im Frühjahr 2020 erhaltenen Hilfen verlangt. Begründet wurde dies damit, dass der Umsatzrückgang nicht allein durch die Pandemie, sondern auch durch den sportlichen Abstieg in die 2. Bundesliga bedingt gewesen sei.

Das Gericht stellte jedoch klar: Die Rückforderung sei willkürlich, da andere Bezirksregierungen – etwa in Detmold oder Münster – bei ähnlichen Sachverhalten auf Rückforderungen verzichtet hätten. Eine solche Uneinheitlichkeit innerhalb der Verwaltung sei nicht hinnehmbar.

Signalwirkung für Unternehmen und Selbstständige

Das Urteil hat auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Viele Rückforderungsbescheide stützen sich auf ähnliche Argumentationen. Dabei wird oft pauschal angenommen, dass die wirtschaftliche Betroffenheit nicht ausschließlich coronabedingt sei – ohne den Einzelfall sauber zu prüfen.

„Die Entscheidung zeigt, dass Rückforderungsbescheide keinesfalls immer rechtmäßig sind. Auch kleinere Unternehmen und Selbstständige sollten ihre Bescheide prüfen lassen,“ heißt es von Seiten der Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater.

Nur ein Monat Zeit für Widerspruch oder Klage

Wichtig für Betroffene: Rückforderungsbescheide enthalten in der Regel eine Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zustellung. Wer innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch einlegt oder klagt, muss den Bescheid in der Regel akzeptieren – selbst wenn er fehlerhaft ist.

Fazit

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil zur Fortuna Düsseldorf ein deutliches Zeichen gesetzt: Nicht jede Rückforderung ist rechtens. Wer einen entsprechenden Bescheid erhalten hat, sollte ihn juristisch prüfen lassen – und das zeitnah.

→ Die Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater steht bundesweit für eine kostenfreie Ersteinschätzung hinsichtlich Rechtsmittel und Frist Verfügung.

{{corona-soforthilfe-rueckzahlung="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Kompetente Steuerberatung
Kostenfreier und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.