Düsseldorf, 15. April 2025 – Der Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf muss 1,7 Millionen Euro Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Begründung: Die Rückforderung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot und die gesetzlich vorgeschriebene einheitliche Verwaltungspraxis.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – auch für Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige, die derzeit Rückforderungsbescheide zu Corona-Hilfen erhalten. Der WDR berichtet.
Hintergrund: Behörde sah Umsatzrückgang nicht nur pandemiebedingt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte von Fortuna die Rückzahlung der im Frühjahr 2020 erhaltenen Hilfen verlangt. Begründet wurde dies damit, dass der Umsatzrückgang nicht allein durch die Pandemie, sondern auch durch den sportlichen Abstieg in die 2. Bundesliga bedingt gewesen sei.
Das Gericht stellte jedoch klar: Die Rückforderung sei willkürlich, da andere Bezirksregierungen – etwa in Detmold oder Münster – bei ähnlichen Sachverhalten auf Rückforderungen verzichtet hätten. Eine solche Uneinheitlichkeit innerhalb der Verwaltung sei nicht hinnehmbar.
Signalwirkung für Unternehmen und Selbstständige
Das Urteil hat auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Viele Rückforderungsbescheide stützen sich auf ähnliche Argumentationen. Dabei wird oft pauschal angenommen, dass die wirtschaftliche Betroffenheit nicht ausschließlich coronabedingt sei – ohne den Einzelfall sauber zu prüfen.
„Die Entscheidung zeigt, dass Rückforderungsbescheide keinesfalls immer rechtmäßig sind. Auch kleinere Unternehmen und Selbstständige sollten ihre Bescheide prüfen lassen,“ heißt es von Seiten der Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater.
Nur ein Monat Zeit für Widerspruch oder Klage
Wichtig für Betroffene: Rückforderungsbescheide enthalten in der Regel eine Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zustellung. Wer innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch einlegt oder klagt, muss den Bescheid in der Regel akzeptieren – selbst wenn er fehlerhaft ist.
Fazit
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil zur Fortuna Düsseldorf ein deutliches Zeichen gesetzt: Nicht jede Rückforderung ist rechtens. Wer einen entsprechenden Bescheid erhalten hat, sollte ihn juristisch prüfen lassen – und das zeitnah.
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