Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer umgehen - Ihre Möglichkeiten zur Steuergestaltung (Steuervermeidung)
Die Erbschaftssteuer stellt für viele Privatpersonen und Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Unserer erfahrener Steuerberater Florian Enders hilft Ihnen zusammen mit den Rechtsanwälten der Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater dabei, Ihre Vermögensübertragung effizient zu gestalten und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Warum eine Steuerplanung wichtig ist
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der steuerlichen Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen hilft, Vermögen effizient und steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen. Insbesondere vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Selbstständige können durch professionelle Beratung ihre Steuerlast erheblich senken und sicherstellen, dass ihr Vermögen geregelt übertragen wird.
Was ist die Erbschaftssteuer? - Erbschaftssteuer steigt stetig
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft erhoben wird. Sie wird vom Erben gezahlt und hängt vom Wert des Erbes sowie vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Die Anzahl an übertragenen Vermögen wird immer größer. Somit also auch das Bestreben die Erbschaftssteuer zu umgehen. Auch das Steueraufkommen der Erbschaftssteuer steigt stetig.
Was ist der Unterschied zur Schenkungssteuer?
Die Schenkungssteuer wird auf Vermögensübertragungen zu Lebzeiten erhoben, während die Erbschaftssteuer auf Vermögensübertragungen nach dem Tod des Erblassers fällig wird. Beide Steuern unterliegen den gleichen Freibeträgen und Steuersätzen, und es gibt bestimmte Möglichkeiten, durch geschickte Planung beide Steuern zu minimieren.
Das wichtigste zusammengefasst
- Frühzeitige Planung: Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Vermögensübertragung hilft, Steuern zu sparen und das Vermögen optimal zu übergeben.
- Schenkungen nutzen: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Freibeträge alle zehn Jahre genutzt werden, um Vermögen steuerfrei zu übertragen.
- Familienholding: Die Gründung einer Holdingstruktur ermöglicht eine steuerlich optimierte Verteilung von Vermögen auf mehrere Familienmitglieder.
- Immobilienübertragungen: Immobilien können durch Nießbrauchrecht übertragen werden, um Steuern zu sparen, während der Schenker weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer bleibt.
- Kreuzschenkung: Durch gezielte Schenkungen können hohe Freibeträge ausgeschöpft und Steuerersparnisse maximiert werden.
- Individuelle Beratung: Jeder Fall erfordert maßgeschneiderte Lösungen. Experten helfen, rechtliche Fallstricke zu umgehen und optimale Steuersparstrategien zu entwickeln.
Kann man auch die Schenkungssteuer umgehen?
Die Frage stellt sich auch, ob man die Erbschaftssteuer umgehen kann. Die Schenkungssteuer kann man genauso wie die Erbschaftssteuer umgehen, denn die Schenkungssteuer ist faktisch das Gleiche wie die Erbschaftssteuer. Die eine besteuert die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, das andere die Übertragung im Todesfall. Also kann man die Schenkungssteuer umgehen, genauso wie man die Erbschaftssteuer umgehen kann.
Wie vererben ohne Erbschaftssteuer? Mögliche Strategien
Obwohl die genaue Vorgehensweise in jedem Einzelfall unterschiedlich ist, gibt es mehrere gängige Ansätze zur Reduzierung oder Vermeidung der Erbschaftssteuer. Dazu gehören:
- Schenkungen zu Lebzeiten: Nutzen Sie die alle zehn Jahre geltenden Freibeträge durch Schenkungen, um Vermögen schrittweise steuerfrei zu übertragen.
- Familienholding: Eine Holdingstruktur ermöglicht es, Vermögen auf verschiedene Familienmitglieder zu verteilen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Immobilienübertragungen: Durch die Übertragung von Immobilien mit Nießbrauchrecht bleibt der Schenker wirtschaftlicher Eigentümer, während die Steuerlast für die Erben gesenkt wird.
- Vorweggenommene Erbfolge: Die vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten kann steuerliche Vorteile bringen.
- Pflegefreibeträge: Die Pflege des Erblassers kann berücksichtigt werden
- Nutzung von Freibeträgen: Durch Gestaltung können Freibeträgen geschickt genutzt werden.
Jeder Fall ist einzigartig und bedarf einer individuellen Beratung, um die optimalen Lösungen zu finden. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um die beste Strategie für Ihre Situation zu entwickeln.
Unsere Expertise
- Spezialisiert auf vermögende Privatpersonen und Unternehmen: Wir bieten umfassende Beratungsleistungen zur Steueroptimierung von Erbschaften und Schenkungen.
- Erfahrung und Präzision: Jahrzehntelange Erfahrung und detaillierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Individuelle Lösungen: Keine pauschalen Antworten – jeder Erbfall wird sorgfältig analysiert und maßgeschneiderte Strategien werden entwickelt.
Nutzen Sie unseren Erbschaftssteuerrechner
Ermitteln Sie mit unserem Erbschaftssteuerrechner, wie hoch die Steuerbelastung in Ihrem speziellen Fall wäre. Tragen Sie einfach die relevanten Vermögenswerte ein und erhalten Sie eine erste Orientierung.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat durch eine sogenannte Kreuzschenkung den steuerlichen Freibetrag optimal ausgenutzt. Dabei konnte jeder Elternteil 800.000 EUR steuerfrei an jedes Kind übertragen. Auf diese Weise wurden insgesamt 1.600.000 EUR steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Dieses Vorgehen zeigt, wie eine gezielte Planung zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.
Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien?
Die Erbschaftssteuer für Immobilien kann unter bestimmten Bedingungen entfallen:
Selbstgenutztes Familienheim: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder können eine selbstgenutzte Immobilie bis 200qm steuerfrei erben, wenn sie diese nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen.
Freibeträge nutzen: Liegt der Wert der Immobilie unter dem entsprechenden Freibetrag für den jeweiligen Erben, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Steuervergünstigungen für Vermietete Immobilien: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch vermietete Immobilien steuerlich begünstigt vererbt werden, beispielsweise durch Anwendung des sogenannten Bewertungsabschlags.
Wer muss eine Erbschaftssteuererklärung machen?
Eine Erbschaftssteuererklärung muss der Erbe abgeben, wenn der Wert des geerbten Vermögens die Freibeträge überschreitet. Diese Erklärung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen und umfasst alle relevanten Angaben zum geerbten Vermögen und dessen Wert.
Wieso gibt es keine kostenlose Erstberatung in Steuersachen? Diese Fälle sind derart individuell. Vor diesem Hintergrund ist es uns nicht möglich hier kostenlose Erstberatungen oder Schnellchecks anzubieten. Um die hohe Qualität zu gewährleisten ist ein Honorar für die Erstberatung notwendig.
Warum Erbschaftssteuer vermeiden mit tes rechtsanwälte steuerberater?
Die Vermeidung oder Minimierung von Erbschaftssteuer erfordert präzise Planung und Expertise. tes rechtsanwälte steuerberater bringt die Erfahrung und das Know-how mit, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerliche Situation zu entwickeln. Unsere Kanzlei hat zahlreiche Mandanten erfolgreich dabei unterstützt, ihre Steuerlast zu optimieren und unnötige Zahlungen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann man die Erbschaftssteuer bei Geschwistern umgehen?
Geschwister haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Schenkungen zu Lebzeiten und die Nutzung von Steuerfreibeträgen sind hier sinnvoll.
Kann man die Erbschaftssteuer durch Schenkungen vermeiden?
Ja, durch rechtzeitige und geplante Schenkungen können Freibeträge mehrfach genutzt werden.
Wie kann man die Erbschaftssteuer bei unverheirateten Paaren umgehen?
Unverheiratete Paare haben einen geringen Freibetrag von 20.000 Euro. Hier können Schenkungen und die Nutzung von anderen Freibeträgen helfen.
Was ist der Versorgungsfreibetrag und wie kann er genutzt werden?
Der Versorgungsfreibetrag gilt für Ehepartner und Kinder und soll sicherstellen, dass diese nach dem Tod des Erblassers finanziell abgesichert sind. Der Freibetrag beträgt für Ehepartner 256.000 Euro und für Kinder je nach Alter zwischen 10.300 und 52.000 Euro.
Wie funktioniert das Supervermächtnis im Berliner Testament?
Das Supervermächtnis ermöglicht es dem überlebenden Ehepartner, Teile des Erbes an die Kinder weiterzugeben und so deren Freibeträge zu nutzen. Dies kann die Steuerlast erheblich senken.
Wann fällt Erbschaftssteuer an?
Erbschaftssteuer fällt an, wenn das vererbte Vermögen den Freibetrag übersteigt. Die Steuer wird auf den Teil des Erbes erhoben, der den Freibetrag übersteigt.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Immobilien?
Bei Immobilien gilt der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage. Wenn der Erbe die Immobilie selbst bewohnt, kann er von der Steuer befreit werden, sofern er bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Wann muss man keine Erbschaftssteuer bezahlen?
In Deutschland gibt es bestimmte Freibeträge, die festlegen, bis zu welcher Höhe eine Erbschaft steuerfrei bleibt. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad. So beträgt der Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkelkinder 200.000 Euro. Sollte der Wert des geerbten Vermögens unter diesen Freibeträgen liegen, muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden
Mit einer sorgfältigen Planung und der Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten können Sie die Erbschaftssteuer erheblich reduzieren oder sogar vollständig vermeiden. Eine individuelle Beratung beim Steuerberater ist dabei oft der Schlüssel zum Erfolg.
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