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Pflichtteil einfordern: Was tun, wenn Sie enterbt wurden?

Pflichtteil einfordern: Was tun, wenn Sie enterbt wurden? (Pflichtteil Erbe)

Wenn Sie zu den Pflichtteilsberechtigten gehören, haben Sie das Recht, Ihren Anteil einzufordern. Mit unserer Unterstützung und einer Prozesskostenfinanzierung können Sie Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen. (Pflichtteil Erbe)

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Pflichtteil einfordern: Was tun, wenn Sie enterbt wurden?

Eine Enterbung ist für viele ein schwerer Schlag, doch das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige durch den Pflichtteil vor einer vollständigen Enterbung. Auch wenn Sie nicht im Testament berücksichtigt wurden, haben Sie als naher Verwandter in vielen Fällen ein gesetzlich verankertes Recht auf einen Teil des Erbes. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen können und welche Schritte dabei entscheidend sind. Wie man den Pflichtteil fürs Erbe durchsetzen kann erfahren Sie hier (Pflichtteil Erbe).

Prozesskostenfinanzierung: Ihr Anwalt ohne Kostenrisiko

Eine rechtliche Auseinandersetzung kann kostspielig sein – insbesondere im Erbrecht. Mit einer Prozesskostenfinanzierung gehen Sie jedoch kein finanzielles Risiko ein. Ein externer Finanzierer übernimmt die Kosten des Verfahrens, und Sie zahlen nur im Erfolgsfall einen Teil des erstrittenen Betrags. So können Sie Ihren Pflichtteil ohne finanziellen Druck einfordern, selbst wenn Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen können oder wollen.

Das wichtigste zusammengefasst

  • Pflichtteil: Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch naher Angehöriger, auch wenn sie enterbt wurden.
  • Anspruchsberechtigte: Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Umständen Enkel oder Eltern.
  • Pflichtteilshöhe: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der ohne Testament gelten würde.
  • Fristen: Der Pflichtteil kann bis zu drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls eingefordert werden.
  • Prozesskostenfinanzierung: Sie können ohne Kostenrisiko gegen die Erben vorgehen, da wir die Verfahrenskosten übernehmen.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der Anteil am Nachlass, der nahen Angehörigen zusteht, wenn sie enterbt wurden oder im Testament nur unzureichend bedacht sind. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der ohne Testament gelten würde.

Beispiel:
Wäre Ihnen als Kind des Erblassers gesetzlich ein Anteil von 50 % des Nachlasses zugefallen, steht Ihnen als Pflichtteil 25 % des Nachlasses zu trotz Enterbung.

Pflichtteilsanspruch: Ihr Recht auf einen Anteil am Erbe

Selbst wenn Sie enterbt wurden, steht Ihnen als naher Angehöriger ein Pflichtteil am Erbe des Verstorbenen zu. Der Pflichtteil ist Ihr gesetzlich verankertes Recht, das unabhängig vom Testament des Erblassers besteht. (Erbe Pflichtteil)

Mit unserer rechtlichen Unterstützung und Prozesskostenfinanzierung haben Sie die Möglichkeit, diesen Anspruch geltend zu machen – ohne Vorabkosten.

Sie haben nach Testamentseröffnung erfahren, dass Sie beim Erbe übergangen wurden und möchten jetzt Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen? Kein Problem! Befolgen Sie diese drei einfachen Schritte, um Ihren Anspruch durchzusetzen:

  • Informationen zum Todesfall mitteilen: Teilen Sie uns mit, wann Sie vom Todesfall erfahren haben und wer verstorben ist (z.B. Mutter, Vater, Ehepartner, Kind, Großmutter, Enkelkind, Geschwister, Lebensgefährte).
  • Familienverhältnisse klären: War der Verstorbene verheiratet? Gab es weitere Kinder oder Erben? Diese Informationen sind wichtig, um Ihren genauen Anspruch zu ermitteln.
  • Vermögensverhältnisse erfragen: Wissen Sie, ob der Verstorbene Vermögen, ein Haus oder eine Immobilie besaß? Hatte er ein Depot oder sonstige finanzielle Anlagen? Diese Angaben helfen uns, den Pflichtteilsanspruch genau zu berechnen.
  • Anspruch prüfen lassen: Wir überprüfen für Sie kostenfrei und unverbindlich, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

Zögern Sie nicht, Ihren Pflichtteil geltend zu machen – wir unterstützen Sie professionell und zuverlässig!

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? - Erbe Pflichtteil

Folgende Personen können den Pflichtteil geltend machen:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Kinder des Erblassers, einschließlich adoptierter Kinder
  • Enkel, falls die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind
  • Eltern des Erblassers, wenn keine Nachkommen vorhanden sind

Nicht pflichtteilsberechtigt sind:

  • Geschwister des Erblassers
  • Stiefkinder (sofern sie nicht adoptiert wurden)
  • Nichten und Neffen

Wie hoch ist der Pflichtteil bzw. Pflichtteilrechts?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um den Pflichtteil zu berechnen, wird der gesetzliche Erbanteil ermittelt, der Ihnen ohne Testament zustehen würde. Die Pflichtteilsquote ist dann die Hälfte dieses Wertes.

Beispiel:
Wenn Ihnen als Kind des Erblassers gesetzlich 50 % des Erbes zustehen, beträgt Ihr Pflichtteil 25 % des gesamten Nachlasses.

Das Durchschnittliche Erbe in Deutschland beträgt ca. 85.000 EUR pro Person. 25% davon sind 21.250 EUR.

Was ist der Pflichtteilergänzungsanspruch? Was tun bei Schenkungen?

Der Pflichtteilergänzungsanspruch kommt ins Spiel, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt hat, um den Nachlass zu reduzieren und damit den Pflichtteil der Berechtigten zu verringern. In solchen Fällen können Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass diese Schenkungen zum Nachlass hinzugerechnet werden, um ihren Pflichtteil entsprechend zu erhöhen. Denn Im Erbrecht ist der Pflichtteil gesetzlich vorgeschrieben.

Nach § 2325 BGB wird bei Schenkungen, die weniger als 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, schrittweise ein Teil des Wertes der Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer ist der anzurechnende Anteil.

Beispiel:
Hat der Erblasser fünf Jahre vor seinem Tod eine Immobilie verschenkt, wird diese Schenkung mit 50 % ihres Wertes in den Nachlass eingerechnet, um den Pflichtteilergänzungsanspruch zu berechnen.

Wie hoch ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Wie kann ich als Pflichtteilsberechtigter eine Auskunft über den Nachlass erhalten?

Um Ihren Pflichtteil korrekt zu berechnen, ist es entscheidend, den genauen Umfang des Nachlasses zu kennen. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie nach § 2314 BGB das Recht auf Auskunft über den Nachlass. Dies umfasst die Verpflichtung der Erben, Ihnen eine detaillierte Aufstellung über die Vermögenswerte des Erblassers zu geben. Diese Auskunftspflicht ist wichtig, um Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen zu können.

Welche Auskünfte müssen die Erben erteilen?

Die Erben müssen Ihnen eine umfassende Aufstellung des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls zur Verfügung stellen. Dazu gehören:

  • Bankguthaben, Depots und Sparbücher
  • Immobilien, Grundstücke und deren Wert
  • Fahrzeuge und wertvolle Gegenstände (z. B. Kunst, Schmuck)
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Schulden des Erblassers, die den Nachlass mindern

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Vorlage von Belegen (z. B. Kontoauszüge, Steuerbescheide, Wertgutachten für Immobilien), die den Wert des Nachlasses dokumentieren.

Wie setzen Sie die Auskunftspflicht durch?

Falls die Erben die Auskunft verweigern oder unvollständige Angaben machen, können Sie die Auskunft gerichtlich durchsetzen. Hierbei unterstützt Sie ein Anwalt. Das Gericht kann die Erben zur offiziellen Nachlassauskunft verpflichten. In schwierigen Fällen wird oft ein Notar beauftragt, den Nachlass zu ermitteln und ein Verzeichnis aller Vermögenswerte zu erstellen.

Falls nötig, kann auch eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden, mit der die Erben die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen müssen.

Was tun, wenn die Erben nicht kooperieren?

Sollten die Erben auch nach einer gerichtlichen Aufforderung nicht kooperieren, können Zwangsmaßnahmen, wie Zwangsgelder, angeordnet werden, um die Auskunft zu erzwingen. In besonders komplexen Fällen können zusätzlich Sachverständige oder Gutachter hinzugezogen werden, um den genauen Wert des Nachlasses zu ermitteln. Machen die Erben Ihnen gegenüber Falschangaben müssen die Erben Geldstrafe zahlen oder können ins Gefängnis kommen, wenn Ihnen gegenüber keine Auskunft erteilen wollen.

Tipp: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine korrekte und vollständige Auskunft zu erhalten, ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt und alle notwendigen Schritte zur Durchsetzung des Pflichtteils eingeleitet werden.

Pflichtteil und Erbschaftssteuer

Der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Steuer hängt von der Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser und dem Wert des geerbten Vermögens ab. Es gibt verschiedene Steuerklassen und Freibeträge, die hierbei eine Rolle spielen.

Beispiel:

  • Kinder: Steuerklasse I, Freibetrag von 400.000 Euro
  • Ehepartner: Steuerklasse I, Freibetrag von 500.000 Euro

Beispiele aus der Praxis

Fall 1: Enterbung durch neues Testament - Kind erben da kein Kontakt
Ein Erblasser hat sein Testament geändert und eines seiner Kinder enterbt. Das enterbte Kind fordert seinen Pflichtteil ein und muss zunächst die Höhe des Nachlasses ermitteln lassen.

Fall 2: Pflichtteilsergänzungsanspruch - 
Der Erblasser hat zu Lebzeiten große Teile seines Vermögens an Dritte verschenkt. Die enterbten Kinder machen erfolgreich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend und erhalten zusätzliche Anteile aus dem Nachlass.

Fall 3: Streit unter Erben
- Die Erben weigern sich, den Pflichtteil auszuzahlen. Der enterbte Pflichtteilsberechtigte klagt erfolgreich vor Gericht und erhält seinen Anteil plus Zinsen für die Verzögerung.

Was ist Prozesskostenfinanzierung?

Eine Prozesskostenfinanzierung bedeutet, dass die Kosten des Verfahrens, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, von einem externen Finanzierer übernommen werden. Sie müssen nur dann einen Teil der erstrittenen Summe zahlen, wenn der Fall erfolgreich ist. Das bedeutet: kein Kostenrisiko für Sie. Dieses Modell bietet insbesondere bei erbrechtlichen Streitigkeiten eine enorme finanzielle Sicherheit.

Warum Pflichtteil nach Enterbung mit tes rechtsanwälte steuerberater einklagen?

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tes rechtsanwälte steuerberater hat sich auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen spezialisiert. Dank unserer umfangreichen Erfahrung und unseres tiefen Fachwissens in Erbrechtssachen schaffen wir Lösungen, die Ihnen helfen, Ihren rechtmäßigen Anspruch durchzusetzen – ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen müssen.

Wir schaffen Lösungen und helfen Ihnen Ihren rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen. Auf eigenes Kostenrisiko ohne Erfolgsbeteiligung oder mit Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg etwas vom Pflichtteil abbekommt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie haben drei Jahre Zeit, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben.

Ja, Schenkungen des Erblassers können den Pflichtteil beeinflussen. In diesem Fall steht Ihnen ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, der die Schenkungen zum Nachlass hinzurechnet.

Sollten die Erben Ihren Pflichtteil nicht freiwillig zahlen, können Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Dabei hilft Ihnen ein spezialisierter Anwalt.

Ja, Sie können den Pflichtteil ausschlagen. Dies muss jedoch ausdrücklich erklärt werden. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, da ein Verzicht auf den Pflichtteil endgültig ist.

Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. Dazu gehören Anwaltskosten, Gerichtskosten und möglicherweise Kosten für Gutachten. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch, diese Kosten in Kauf zu nehmen, um den Pflichtteil erfolgreich durchzusetzen.

Name und letzte bekannte Adresse des Erblassers, sowie Informationen über bekannte Erben.

Die Enterbung erfahren Sie in der Regel durch die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht. Dort wird der Inhalt des Testaments bekanntgegeben, und alle betroffenen Personen, einschließlich enterbter Erben, werden informiert. Insbesondere beim Berliner Testament kommt die Enterbung oft vor.

Das Nachlassgericht eröffnet nach dem Tod des Erblassers das Testament. Alle Erben sowie enterbte Personen werden in der Regel schriftlich informiert und erhalten eine Kopie des Testaments, aus dem die Enterbung hervorgeht.

Ja, es besteht die Möglichkeit, dass Sie von den testamentarischen Erben über Ihre Enterbung informiert werden. Allerdings passiert dies nicht immer von allein, weshalb es sinnvoll ist, selbst aktiv zu werden und Nachforschungen anzustellen.

Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Eine Enterbung ist dann nur möglich, wenn der Erblasser ausdrücklich ein Testament verfasst hat. In Abwesenheit eines Testaments sind Sie nicht enterbt und haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ihren Erbteil.

Sie können sich an das Nachlassgericht wenden und um Einsicht in das Testament bitten. Dies ist möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben (z. B. als naher Verwandter des Erblassers).

Ja, der Pflichtteilsanspruch wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen diesen gegenüber den Erben aktiv geltend machen, am besten durch anwaltliche Unterstützung.

Ja Enterbung Kinder ist ein häufiges Thema, da viele Erblasser ihren neuen Ehepartner im Testament bedenken.

Ja auch bei Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilergänzungsansprüchen bei Immobilien können wir helfen. Insbesondere bei Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie sind wird anwaltlich gerne tätig.

Ja, ein Erblasser kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag eine Person von der Erbfolge ausschließen. Diese Person wird dann enterbt. Allerdings haben nahe Angehörige, wie Kinder, Ehegatten oder Eltern, in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Wenn Sie enterbt werden, sind Sie von der Erbfolge ausgeschlossen und erhalten keinen Anteil am Nachlass. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie jedoch einen Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Der Pflichtteilsanspruch muss aktiv geltend gemacht werden, indem Sie den Erben schriftlich zur Auszahlung nach Auskunft auffordern. Wird dieser nicht erfüllt, können Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

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Was unsere Mandanten über uns sagen

JK
17.08.2020
Zivilrecht

Bewertung

Ich war mit der Leistung und der Professionalität wirklich sehr zufrieden. Obwohl es sich bei meinem Problem, von Außen betrachtet vielleicht um eine Kleinigkeit handelte. Wurde ich ernst genommen und mein Problem wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Ich kann diesen Anwalt nur weiter entfehlen. Positiv Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert

LA
21.01.2022
Bankrecht

Empfehlung

Ich habe Herrn RA Tietze mit meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in einer Verbraucherrechtsangelegenheit beauftragt und war sehr zufrieden. Der Rechtsstreit selber dauerte in beiden Rechtszügen gute eineinhalb Jahre, dies war aber den Terminsverlegungen durch die Corona-Pandemie zuzuschreiben. Am Ende der Zeit war das Ergebnis aber, insbesondere unter Beachtung der aktuellen BGH-Rechtsprechung, hervorragend. Ich kann Herrn Tietze als Anwalt deshalb weiterempfehlen.

RO
08.06.2022
Bankrecht

Widerrufklage

RA Tietze hat mich in einer Widerrufklage vertreten. Diese hat er und sein Team zu meiner Zufriedenheit perfekt gelöst. Auch wenn es durchaus einige Probleme auf dem Weg gab. Ich kann Herrn Tietze und Team nur empfehlen und wünsche weiterhin viel Erfolg !

TH
02.09.2024
Bankrecht

N26 Bank zahlt unberechtigte Abbuchung zurück

Great work! The bank N26 didn’t want to reimburse me the 2 unauthorized transactions of total over 2000€. N26 was lying to my face. Trying to gaslight me, claimed that I verified the code that was never sent to my phone for the transaction (?!), which was in a foreign currency (Brazilian money to be exact). The attorney did what I did basically. But n26 only reacts nicely and solves it when the law is involved. While they only ignored me entirely and closed the case entirely adamantly. Thanks to Mrs. Ehrentraut I got all my money back, including retainer cost. Just sad the compensation for troubles wasn’t cover. But well, that’s the German law I guess.

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01.09.2024
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digitalisiert

Die Kanzlei ist super digitalisiert. Unmittelbar nach einem Anfangsgespräch begann auch direkt die Unterstützung von Herrn RA Ehrentraut. Dieser hatte sich voll uns ganz zu meiner Zufriedenheit verhalten und am Ende ein super Ergebnis erzielt. Ich hoffe, dass ich Sie nicht erneut brauche, aber ich war froh, Herrn Ehrentraut an meiner Seite gehabt zu haben.

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15.09.2024
Zivilrecht

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Ich klage mit tes rechtsanwälte steuerberater seit Jahren die Schulden von Leuten bei mir ein und das erfolgreich und unkompliziert. Und die Anwaltskosten zahlen die Schuldner auch noch. Auch mit meiner Firma nutze ich tes rechtsanwälte um unbezahlte Rechnungen einzutreiben. Bereits über knapp 65.000 EUR Umsatz könnte ich für meine selbstständige Tätigkeit und meine GmbH erfolgreich eintreiben.

KK
17.07.2015
Bankrecht

Rechtsstreit mit der Santander Consumer Bank auf Zahlung von Zinsen.

Ich möchte mich auf diesem Weg für die sehr gute und kompetente Arbeit der rechtsanwälte Tietze, (.....) recht herzlich bedanken. Ich hatte von Anfan an ein sehr gutes Gefühl, mich in die kompetenten Hände gegeben zu haben. Alle erforderlichen mßnahmen in dem geführten rechtsstreit wurden sehr gut erläutert, so ief der E-Mail-verkehr ufgrund der Entfernung reibungslos ab. Für einen erneuten rechtstreit würde ich diese Knzlei wieder beauftragen. Weiterhin werde ich die Kanzlei bei Bedarf auch sehr gerne weiter empfehlen. Nochmals vielen Dank. Besonders empfehlenswerte Anwaltskanzlei.

MF
07.11.2015
Bankrecht

Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

sehr kompetent, jederzeit schnell erreichbar bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!!! Unser Rechtsstreit, der von einem Anwalt vor Ort (den wir zuerst kontaktiert hatten, weil wir glaubten, es wäre besser so) als Fall mit geringer Chance auf Erfolg eingeschätzt wurde, wurde von Herrn Tietze mit viel Erfolg gelöst! M. F., Hannover

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03.02.2016
Zivilrecht

Allgemeines Vertragsrecht

Die Kanzlei erreichte für uns ein sehr positives Ergebnis in unserer Angelegenheit. Fragen / Abläufe wurden uns jederzeit transparent erklärt. Für uns war jederzeit ein Ansprechpartner bereit. Traten Fragen auf, die nicht sofort am Telefon geklärt werden konnten, erhielten wir umgehend am gleichen Tage noch eine Antwort. E-Mails wurden umgehend bearbeitet. Das Team hielt uns jederzeit auf dem aktuellen Stand. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt und mit äußerst positiven Erfahrungen weiterempfehlen.

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19.08.2016
Bankrecht

Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Wir haben uns von der Kanzlei Tietze, (.....) konkret von Herrn RA Tietze, in einer außergerichtlichen Sache gegenüber einer Bank vertreten lassen. Wir können nur unterstreichen, dass wir sehr zufrieden waren. Die Kommunikation mit der Kanzlei, die enge vertrauliche Abstimmung, die Konsequenz und Beharrlichkeit seitens des Anwalts waren bezeichnend und haben am Ende zu einer für alle Seiten sehr gut zu vertretenen Einigung geführt. Wir können Anwalt und Kanzlei bestens weiter empfehlen!

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12.09.2019
Bankrecht

Widerruf Darlehensvertrag Hausfinanzierung

Es war alles top: im Vorfeld (ohne echtes Mandat) war Herr Tietze schon sehr hilfsbereit und hat mir beim Finden einer Rechtsschutzversicherung geholfen, die den Rechtsstreit jetzt auch abgedeckt hat. Jeglicher Schriftverkehr lief sehr schnell und verständlich per E-Mail; auch zwei Telefonate waren sehr zufriedenstellend und effektiv. Ich kann Herrn Tietze und seine Kanzlei nur weiterempfehlen!

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08.01.2024
Zivilrecht

Klage gegen Provisionsschuldner

Herr RA Ehrentraut hat mich außerordentlich gut beraten. Herr Eherentraut ist auf diesem speziellen und seltenen Rechtsgebiet sehr vertraut. Er hat sich stets für mich eingesetzt, mir alles erklärt und mir auch die Risiken aller Schritte verständliche erklärt. Herr Eherentrau ist immer an Lösungen interessiert und hat mich als Mandanten immer „abgeholt“

HR
08.01.2024
Zivilrecht

Freundlicher, kompetenter und junger Anwalt

Hatte mit Herrn Ehrentraut Kontakt zu einer allgemeinen Rechtsberatung zum Abschluss eines Kaufvertrages einer Vermietimmobilie. Mir wurde schnell und kompetent geholfen, da Herr Ehrentraut hier auch mit privaten Erfahrungen im Bereich Immobilien glänzte. Gern wieder!

SL
17.01.2024
Zivilrecht

Beratung in sehr komplexen Rechtsfragen

Herr Ehrentraut berät mich in einem Zivielprozess, welcher aufgrund Verstrickungen auf Seiten des Klägers und anhaltenden rechtlichen Winkelzügen des selbigen sehr komplex und verworren ist. Sein Rat war immer souverain und Gold wert. Auch in Gebieten, die er nach eigenen angaben selten hat konnte man sich immer auf seinen Rat verlassen. Ich kann seine Arbeit nur wärmstens empfehlen.

AL
06.05.2024
Zivilrecht

Herr RA Ehrentraut ist Prima engagiert und schnell

Ich wurde von Herr Rechtsanwalt Ehrentraut, sehr schnell beantwortet und prima Kommunikation und die super schnelle weiteres Bearbeitung an Hand Unterlagen die ich gesendet habe bis jetzt bin ich super glücklich dass Herr Ehrentraut mich überhaupt und schnell aufgenommen und sofort ernst genommen.Ich habe ein sehr gutes Gefühl für weiteres mit mein Fall. Endlich passiert was.

AK
24.05.2024
Bankrecht

Hervorragende Arbeit

Wir haben Herrn Ehrentraut aufgesucht, um unsere Vorfälligkeitszinsen zurück zu fordern. Herr Ehrentraut war sehr gut erreichbar und hat sehr schnell geantwortet. Wir haben ein tolles Ergebnis erzielt, womit wir sehr zufrieden sind. Wenn Sie einen engagierten Anwalt benötigen, sind sie bei ihm richtig.

SM
07.06.2024
Strafrecht

Hilfsbereit, kompetent und großartig!!!

Herr Ehrentraut hat meine Rechte perfekt vertreten, mir jederzeit beigestanden und meine Unschuld bewiesen. Er hat mir die nötige Ruhe und Sicherheit gegeben und besitzt eine unfassbar hohe Expertise. Ich bin ihm sehr dankbar und würde ihn jederzeit wieder auswählen. 10 von 10 Punkte, mehr geht nicht. DANKE!!

EH
28.06.2024
Strafrecht

Sehr gute und kompetente Vertretung

Herr Ehrentraut hat mich sehr kompetent und gewissenhaft in meinem Fall vertreten (und mir hier auch die vermutlich nachvollziehbare Angst als unbescholtener Bürger mit einem laufenden aber nicht nachvollziehbaren Ermittlungsverfahren inkl. Vorladung genommen). Er hat hierbei durch eine Einlassung dafür gesorgt, dass das Verfahren zu Recht direkt eingestellt wird. Es ist lediglich traurig, dass man sich in Deutschland durch nicht nachvollziehbaren Vorwürfen durch die deutsche Justiz konfroniert sieht, nur weil eine Bank irgendwelche falschen Anschuldigungen erhebt bzw. Vermutung äußert.

TR
05.09.2024
Strafrecht

Ermittlungsverfahren § 285 StGB

Herr Ehrentraut hat mich in einem Ermittlungsverfahren zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten und eine Einstellung erwirkt. Dieser arbeitet schnell, zielstrebig und zuverlässig. Ich habe mich von Anfang an in guten Händen gefühlt. Ich hoffe, dass ich Sie nicht nochmal benötige - aber ich war froh, Sie auf meiner Seite gehabt zu haben. Besten Dank!

JS
16.06.2024
Allgemeine Rechtsberatung

Tolle Beratung mit großem Erfolg!

Herr Ehrentraut hat uns in der Sache hervorragend und ehrlich beraten und am Ende haben wir durch unser Vorgehen in voller Linie einer Erfolg erzielt. Besser geht es nicht. Er ist zu jeder Zeit auf unsere Wünsche eingegangen. So stellt man sich das vor, wenn man einen Anwalt beauftragt. Wir haben uns bei ihm trotz des Rechtstreites immer sehr wohl gefühlt. Gerne wieder, wenn es nötig sein sollte!

JS
16.06.2024
Allgemeines Vertragsrecht

Besser geht es nicht!

Die Kanzlei hat sich sehr gut um unser Anliegen gekümmert und einen sehr guten Vertrag mit der Gegenpartei erstellt. Alles unsere Wünsche wurden berücksichtigt und wir mussten uns bis auf gegenlesen um nichts kümmern. So stellt man sich das vor. Es ging alles sehr schnell und wurde immer direkt geantwortet. Klassisches Gerne wieder.

AM
18.06.2024
Bankrecht & Kapitalmarktrecht

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