Pflichtteil einfordern: Was tun, wenn Sie enterbt wurden? (Pflichtteil Erbe)
Wenn Sie zu den Pflichtteilsberechtigten gehören, haben Sie das Recht, Ihren Anteil einzufordern. Mit unserer Unterstützung und einer Prozesskostenfinanzierung können Sie Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen. (Pflichtteil Erbe)
Pflichtteil einfordern: Was tun, wenn Sie enterbt wurden?
Eine Enterbung ist für viele ein schwerer Schlag, doch das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige durch den Pflichtteil vor einer vollständigen Enterbung. Auch wenn Sie nicht im Testament berücksichtigt wurden, haben Sie als naher Verwandter in vielen Fällen ein gesetzlich verankertes Recht auf einen Teil des Erbes. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen können und welche Schritte dabei entscheidend sind. Wie man den Pflichtteil fürs Erbe durchsetzen kann erfahren Sie hier (Pflichtteil Erbe).
Prozesskostenfinanzierung: Ihr Anwalt ohne Kostenrisiko
Eine rechtliche Auseinandersetzung kann kostspielig sein – insbesondere im Erbrecht. Mit einer Prozesskostenfinanzierung gehen Sie jedoch kein finanzielles Risiko ein. Ein externer Finanzierer übernimmt die Kosten des Verfahrens, und Sie zahlen nur im Erfolgsfall einen Teil des erstrittenen Betrags. So können Sie Ihren Pflichtteil ohne finanziellen Druck einfordern, selbst wenn Sie die Anwaltskosten nicht selbst tragen können oder wollen.
Das wichtigste zusammengefasst
- Pflichtteil: Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch naher Angehöriger, auch wenn sie enterbt wurden.
- Anspruchsberechtigte: Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Umständen Enkel oder Eltern.
- Pflichtteilshöhe: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der ohne Testament gelten würde.
- Fristen: Der Pflichtteil kann bis zu drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls eingefordert werden.
- Prozesskostenfinanzierung: Sie können ohne Kostenrisiko gegen die Erben vorgehen, da wir die Verfahrenskosten übernehmen.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist der Anteil am Nachlass, der nahen Angehörigen zusteht, wenn sie enterbt wurden oder im Testament nur unzureichend bedacht sind. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der ohne Testament gelten würde.
Beispiel: Wäre Ihnen als Kind des Erblassers gesetzlich ein Anteil von 50 % des Nachlasses zugefallen, steht Ihnen als Pflichtteil 25 % des Nachlasses zu trotz Enterbung.
Pflichtteilsanspruch: Ihr Recht auf einen Anteil am Erbe
Selbst wenn Sie enterbt wurden, steht Ihnen als naher Angehöriger ein Pflichtteil am Erbe des Verstorbenen zu. Der Pflichtteil ist Ihr gesetzlich verankertes Recht, das unabhängig vom Testament des Erblassers besteht. (Erbe Pflichtteil)
Mit unserer rechtlichen Unterstützung und Prozesskostenfinanzierung haben Sie die Möglichkeit, diesen Anspruch geltend zu machen – ohne Vorabkosten.
Sie haben nach Testamentseröffnung erfahren, dass Sie beim Erbe übergangen wurden und möchten jetzt Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen? Kein Problem! Befolgen Sie diese drei einfachen Schritte, um Ihren Anspruch durchzusetzen:
- Informationen zum Todesfall mitteilen: Teilen Sie uns mit, wann Sie vom Todesfall erfahren haben und wer verstorben ist (z.B. Mutter, Vater, Ehepartner, Kind, Großmutter, Enkelkind, Geschwister, Lebensgefährte).
- Familienverhältnisse klären: War der Verstorbene verheiratet? Gab es weitere Kinder oder Erben? Diese Informationen sind wichtig, um Ihren genauen Anspruch zu ermitteln.
- Vermögensverhältnisse erfragen: Wissen Sie, ob der Verstorbene Vermögen, ein Haus oder eine Immobilie besaß? Hatte er ein Depot oder sonstige finanzielle Anlagen? Diese Angaben helfen uns, den Pflichtteilsanspruch genau zu berechnen.
- Anspruch prüfen lassen: Wir überprüfen für Sie kostenfrei und unverbindlich, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.
Zögern Sie nicht, Ihren Pflichtteil geltend zu machen – wir unterstützen Sie professionell und zuverlässig!
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? - Erbe Pflichtteil
Folgende Personen können den Pflichtteil geltend machen:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder des Erblassers, einschließlich adoptierter Kinder
- Enkel, falls die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind
- Eltern des Erblassers, wenn keine Nachkommen vorhanden sind
Nicht pflichtteilsberechtigt sind:
- Geschwister des Erblassers
- Stiefkinder (sofern sie nicht adoptiert wurden)
- Nichten und Neffen
Wie hoch ist der Pflichtteil bzw. Pflichtteilrechts?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um den Pflichtteil zu berechnen, wird der gesetzliche Erbanteil ermittelt, der Ihnen ohne Testament zustehen würde. Die Pflichtteilsquote ist dann die Hälfte dieses Wertes.
Beispiel: Wenn Ihnen als Kind des Erblassers gesetzlich 50 % des Erbes zustehen, beträgt Ihr Pflichtteil 25 % des gesamten Nachlasses.
Das Durchschnittliche Erbe in Deutschland beträgt ca. 85.000 EUR pro Person. 25% davon sind 21.250 EUR.
Was ist der Pflichtteilergänzungsanspruch? Was tun bei Schenkungen?
Der Pflichtteilergänzungsanspruch kommt ins Spiel, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt hat, um den Nachlass zu reduzieren und damit den Pflichtteil der Berechtigten zu verringern. In solchen Fällen können Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass diese Schenkungen zum Nachlass hinzugerechnet werden, um ihren Pflichtteil entsprechend zu erhöhen. Denn Im Erbrecht ist der Pflichtteil gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 2325 BGB wird bei Schenkungen, die weniger als 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, schrittweise ein Teil des Wertes der Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer ist der anzurechnende Anteil.
Beispiel: Hat der Erblasser fünf Jahre vor seinem Tod eine Immobilie verschenkt, wird diese Schenkung mit 50 % ihres Wertes in den Nachlass eingerechnet, um den Pflichtteilergänzungsanspruch zu berechnen.
Wie hoch ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Wie kann ich als Pflichtteilsberechtigter eine Auskunft über den Nachlass erhalten?
Um Ihren Pflichtteil korrekt zu berechnen, ist es entscheidend, den genauen Umfang des Nachlasses zu kennen. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie nach § 2314 BGB das Recht auf Auskunft über den Nachlass. Dies umfasst die Verpflichtung der Erben, Ihnen eine detaillierte Aufstellung über die Vermögenswerte des Erblassers zu geben. Diese Auskunftspflicht ist wichtig, um Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen zu können.
Welche Auskünfte müssen die Erben erteilen?
Die Erben müssen Ihnen eine umfassende Aufstellung des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls zur Verfügung stellen. Dazu gehören:
- Bankguthaben, Depots und Sparbücher
- Immobilien, Grundstücke und deren Wert
- Fahrzeuge und wertvolle Gegenstände (z. B. Kunst, Schmuck)
- Unternehmensbeteiligungen
- Schulden des Erblassers, die den Nachlass mindern
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Vorlage von Belegen (z. B. Kontoauszüge, Steuerbescheide, Wertgutachten für Immobilien), die den Wert des Nachlasses dokumentieren.
Wie setzen Sie die Auskunftspflicht durch?
Falls die Erben die Auskunft verweigern oder unvollständige Angaben machen, können Sie die Auskunft gerichtlich durchsetzen. Hierbei unterstützt Sie ein Anwalt. Das Gericht kann die Erben zur offiziellen Nachlassauskunft verpflichten. In schwierigen Fällen wird oft ein Notar beauftragt, den Nachlass zu ermitteln und ein Verzeichnis aller Vermögenswerte zu erstellen.
Falls nötig, kann auch eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden, mit der die Erben die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen müssen.
Was tun, wenn die Erben nicht kooperieren?
Sollten die Erben auch nach einer gerichtlichen Aufforderung nicht kooperieren, können Zwangsmaßnahmen, wie Zwangsgelder, angeordnet werden, um die Auskunft zu erzwingen. In besonders komplexen Fällen können zusätzlich Sachverständige oder Gutachter hinzugezogen werden, um den genauen Wert des Nachlasses zu ermitteln. Machen die Erben Ihnen gegenüber Falschangaben müssen die Erben Geldstrafe zahlen oder können ins Gefängnis kommen, wenn Ihnen gegenüber keine Auskunft erteilen wollen.
Tipp: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine korrekte und vollständige Auskunft zu erhalten, ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt und alle notwendigen Schritte zur Durchsetzung des Pflichtteils eingeleitet werden.
Pflichtteil und Erbschaftssteuer
Der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Steuer hängt von der Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser und dem Wert des geerbten Vermögens ab. Es gibt verschiedene Steuerklassen und Freibeträge, die hierbei eine Rolle spielen.
Beispiel:
- Kinder: Steuerklasse I, Freibetrag von 400.000 Euro
- Ehepartner: Steuerklasse I, Freibetrag von 500.000 Euro
Beispiele aus der Praxis
Fall 1: Enterbung durch neues Testament - Kind erben da kein Kontakt Ein Erblasser hat sein Testament geändert und eines seiner Kinder enterbt. Das enterbte Kind fordert seinen Pflichtteil ein und muss zunächst die Höhe des Nachlasses ermitteln lassen.
Fall 2: Pflichtteilsergänzungsanspruch - Der Erblasser hat zu Lebzeiten große Teile seines Vermögens an Dritte verschenkt. Die enterbten Kinder machen erfolgreich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend und erhalten zusätzliche Anteile aus dem Nachlass.
Fall 3: Streit unter Erben - Die Erben weigern sich, den Pflichtteil auszuzahlen. Der enterbte Pflichtteilsberechtigte klagt erfolgreich vor Gericht und erhält seinen Anteil plus Zinsen für die Verzögerung.
Was ist Prozesskostenfinanzierung?
Eine Prozesskostenfinanzierung bedeutet, dass die Kosten des Verfahrens, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, von einem externen Finanzierer übernommen werden. Sie müssen nur dann einen Teil der erstrittenen Summe zahlen, wenn der Fall erfolgreich ist. Das bedeutet: kein Kostenrisiko für Sie. Dieses Modell bietet insbesondere bei erbrechtlichen Streitigkeiten eine enorme finanzielle Sicherheit.
Warum Pflichtteil nach Enterbung mit tes rechtsanwälte steuerberater einklagen?
tes rechtsanwälte steuerberater hat sich auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen spezialisiert. Dank unserer umfangreichen Erfahrung und unseres tiefen Fachwissens in Erbrechtssachen schaffen wir Lösungen, die Ihnen helfen, Ihren rechtmäßigen Anspruch durchzusetzen – ohne dass Sie ein Kostenrisiko tragen müssen. Wir schaffen Lösungen und helfen Ihnen Ihren rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen. Auf eigenes Kostenrisiko ohne Erfolgsbeteiligung oder mit Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg etwas vom Pflichtteil abbekommt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange habe ich Zeit, um meinen Pflichtteil einzufordern?
Sie haben drei Jahre Zeit, um Ihren Pflichtteil einzufordern. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben.
Kann der Pflichtteil durch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten verringert werden?
Ja, Schenkungen des Erblassers können den Pflichtteil beeinflussen. In diesem Fall steht Ihnen ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, der die Schenkungen zum Nachlass hinzurechnet.
Was tun, wenn die Erben nicht zahlen?
Sollten die Erben Ihren Pflichtteil nicht freiwillig zahlen, können Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Dabei hilft Ihnen ein spezialisierter Anwalt.
Kann ich meinen Pflichtteil auch ausschlagen?
Ja, Sie können den Pflichtteil ausschlagen. Dies muss jedoch ausdrücklich erklärt werden. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, da ein Verzicht auf den Pflichtteil endgültig ist.
Welche Kosten entstehen bei der Durchsetzung des Pflichtteils?
Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. Dazu gehören Anwaltskosten, Gerichtskosten und möglicherweise Kosten für Gutachten. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch, diese Kosten in Kauf zu nehmen, um den Pflichtteil erfolgreich durchzusetzen.
Welche Informationen werden benötigt?
Name und letzte bekannte Adresse des Erblassers, sowie Informationen über bekannte Erben.
Wie erfahre ich von meiner Enterbung?
Die Enterbung erfahren Sie in der Regel durch die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht. Dort wird der Inhalt des Testaments bekanntgegeben, und alle betroffenen Personen, einschließlich enterbter Erben, werden informiert. Insbesondere beim Berliner Testament kommt die Enterbung oft vor.
Was passiert bei der Testamentseröffnung?
Das Nachlassgericht eröffnet nach dem Tod des Erblassers das Testament. Alle Erben sowie enterbte Personen werden in der Regel schriftlich informiert und erhalten eine Kopie des Testaments, aus dem die Enterbung hervorgeht.
Kann ich auch ohne Testamentseröffnung von meiner Enterbung erfahren?
Ja, es besteht die Möglichkeit, dass Sie von den testamentarischen Erben über Ihre Enterbung informiert werden. Allerdings passiert dies nicht immer von allein, weshalb es sinnvoll ist, selbst aktiv zu werden und Nachforschungen anzustellen.
Was, wenn kein Testament vorhanden ist?
Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Eine Enterbung ist dann nur möglich, wenn der Erblasser ausdrücklich ein Testament verfasst hat. In Abwesenheit eines Testaments sind Sie nicht enterbt und haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ihren Erbteil.
Was kann ich tun, wenn ich vermute, dass ich enterbt wurde?
Sie können sich an das Nachlassgericht wenden und um Einsicht in das Testament bitten. Dies ist möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben (z. B. als naher Verwandter des Erblassers).
Muss ich selbst aktiv werden, um meinen Pflichtteil zu erhalten?
Ja, der Pflichtteilsanspruch wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen diesen gegenüber den Erben aktiv geltend machen, am besten durch anwaltliche Unterstützung.
Kommt die Enterbung der Kinder häufig vor?
Ja Enterbung Kinder ist ein häufiges Thema, da viele Erblasser ihren neuen Ehepartner im Testament bedenken.
Es gibt Immobilien. Macht ihr da auch den Pflichtteil?
Ja auch bei Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilergänzungsansprüchen bei Immobilien können wir helfen. Insbesondere bei Pflichtteilsergänzungsanspruch Immobilie sind wird anwaltlich gerne tätig.
Kann ich enterbt werden?
Ja, ein Erblasser kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag eine Person von der Erbfolge ausschließen. Diese Person wird dann enterbt. Allerdings haben nahe Angehörige, wie Kinder, Ehegatten oder Eltern, in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Welche Folgen hat eine Enterbung?
Wenn Sie enterbt werden, sind Sie von der Erbfolge ausgeschlossen und erhalten keinen Anteil am Nachlass. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie jedoch einen Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wie macht man den Pflichtteil nach einer Enterbung geltend?
Der Pflichtteilsanspruch muss aktiv geltend gemacht werden, indem Sie den Erben schriftlich zur Auszahlung nach Auskunft auffordern. Wird dieser nicht erfüllt, können Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
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