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Den Pflichtteil geltend machen

Erbengeneration und Enterbte: Den Pflichtteil geltend machen

Erbengeneration und Enterbte: Den Pflichtteil geltend machen
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Erbengeneration und Enterbte: Den Pflichtteil geltend machen

Die Erbengeneration umfasst die nahen Angehörigen des Erblassers, die nach dem Gesetz ein Anrecht auf einen Teil des Nachlasses haben. Zu dieser Gruppe gehören insbesondere:

  • Kinder des Erblassers
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers (sofern keine Nachkommen vorhanden sind)

Enterbte und ihr Anspruch auf den Pflichtteil

Es kommt vor, dass Angehörige durch ein Testament oder einen Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen, also enterbt, werden. Auch wenn dies auf den ersten Blick endgültig erscheint, haben enterbte nahe Angehörige dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe und schützt vor vollständiger Enterbung. 

Die Ungerechtigkeit der Enterbung

Enterbt zu werden und keinen Pflichtteil zu erhalten, ist oft als äußerst unfair empfunden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass nahe Angehörige nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden können. Es ist eine rechtliche Absicherung, um grundlegende Gerechtigkeit und finanzielle Absicherung für die engsten Familienmitglieder zu gewährleisten.

Wenn dieser Pflichtteil jedoch verweigert wird, kann dies schwerwiegende finanzielle und emotionale Folgen für die Betroffenen haben. Der Gesetzgeber hat den Pflichtteil als Schutzmechanismus eingerichtet, um genau solchen Ungerechtigkeiten vorzubeugen.

https://www.derstandard.de/story/3000000216531/generation-erbe-

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