Arbeitsrecht - Arbeitnehmer - Kündigung erhalten?
Kündigung erhalten? Handeln Sie sofort – Beratung bei Kündigungen durch Rechtsanwalt - Unbedingt Vorsicht walten lassen bei Krankschreibung nach Kündigung.
Kündigungsschutzklage – Schnelles Handeln bei Kündigungen
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Wissen Sie nicht, was als Nächstes zu tun ist? Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Wir helfen Ihnen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bei einer Kündigungsschutzklage, Ihre Rechte durchzusetzen – ob es um den Erhalt Ihrer Stelle oder eine Abfindung geht. Handeln Sie schnell, denn Sie haben nur 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Das wichtigste zusammengefasst
- Fristen: Sie haben nur 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, sonst wird die Kündigung rechtskräftig.
- Rechtsschutzversicherung: In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Kündigungsschutzklage.
- Abfindung: Es gibt keinen Automatismus für eine Abfindung, aber Verhandlungen können oft zu einem finanziell vorteilhaften Ergebnis führen.
- Gerichtsverfahren: Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und vertreten Ihre Interessen vor Gericht, um das beste Ergebnis zu erzielen.
- Erfolgschancen: Unsere Kanzlei prüft die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und erarbeitet eine individuelle Strategie, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren.
Was tun nach der Kündigung?
Wurden Sie gekündigt? Sie haben nur 3 Wochen Zeit! 🚨
Nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sofort aktiv werden, da die Kündigung nach 3 Wochen rechtskräftig wird, wenn keine Klage eingereicht wird. Wir helfen Ihnen dabei, diese Fristen einzuhalten und eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um Ihre Rechte zu wahren.
Vorsicht bei Krankschreibung nach Kündigung
Eine vorgetäuschte Krankschreibung nach Kündigung kann gravierende Konsequenzen haben, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 2 Sa 203/22) zeigt. In diesem Fall verlor der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, weil die Krankschreibung unmittelbar nach der Kündigung erfolgte und Zweifel an der Echtheit der Erkrankung bestanden. Das Gericht stellte fest, dass eine Krankmeldung nach Kündigung, die nur als Reaktion auf den Verlust des Arbeitsplatzes eingereicht wird, als vertragswidriges Verhalten angesehen werden kann. Dies kann nicht nur den Verlust des Gehalts zur Folge haben, sondern auch weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Arbeitnehmer sollten daher genau überlegen, wann und aus welchem Grund sie sich nach Kündigung krankschreiben lassen.
Kostenangst? Ihre Rechtsschutzversicherung hilft!
Angst vor den Kosten? Das muss nicht sein.
Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für eine Kündigungsschutzklage übernimmt. Wenn Sie keine Versicherung haben, kann es dennoch sinnvoll sein, zu handeln. Denn oft können wir durch Verhandlungen eine Abfindung heraushandeln, die Ihnen finanziell weiterhilft, falls Sie nicht weiter beschäftigt werden.
Was passiert vor dem Arbeitsgericht?
Keine Sorge, wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, was sie bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht erwartet. Keine Sorge: Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie das Verfahren abläuft und was Sie erwartet. Wir vertreten Ihre Interessen und kämpfen für das beste Ergebnis – ob es darum geht, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine angemessene Abfindung auszuhandeln.
Wieviel Abfindung bekomme ich?
Leider gibt es keinen Automatismus um eine Abfindung zu erhalten. Allerdings sagen die Erfahrungswerte, dass man eine Abfindung in entsprechender Größenordnung erhalten kann. Es kommt auf den individuellen Fall an.
Warum Sie uns kontaktieren sollten:
Sichern Sie Ihre Rechte mit einer fundierten Beratung.
Besprechen Sie Ihre Kündigung unbedingt mit einem Anwalt. Wir prüfen Ihre Kündigung und helfen Ihnen, alle notwendigen Schritte zu ergreifen. Zusätzlich bieten wir Ihnen Musterlösungen und eine individuelle Strategie, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.
Wir verhelfen unserem Mandanten zu 42.000 EUR Gehalt und 83.000 EUR Schadenersatz
Ein von uns vertretener Arbeitnehmer fordert von seinem ehemaligen Arbeitgeber die Zahlung ausstehender Gehälter sowie Schadenersatz. Der Arbeitnehmer war in einer Führungsposition tätig und hat mehrere Monate keinen Lohn erhalten, obwohl das Arbeitsverhältnis noch bestand. Nachdem der Arbeitgeber trotz Aufforderungen nicht gezahlt hat, war der Arbeitnehmer gezwungen, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Forderungen:
- Der Arbeitnehmer verlangt die Zahlung von ca. 42.000 EUR für ausstehende Gehälter, die ihm nachweislich zustehen.
- Zusätzlich fordert er ca. 83.000 EUR Schadenersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit verbundenen Einkommensausfall.
Insgesamt beläuft sich der Streitwert auf etwa 125.000 EUR, die der Arbeitnehmer aufgrund der Vertragsverletzungen des Arbeitgebers geltend macht.
Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie ebenfalls Probleme mit ausstehenden Lohnzahlungen oder ungerechtfertigten Kündigungen haben. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen!
Warum arbeitsrechtliche Probleme bei Kündigung mit tes rechtsanwälte steuerberater lösen?
Kündigungen führen oft zu komplexen arbeitsrechtlichen Konflikten, die eine erfahrene und lösungsorientierte Beratung erfordern. tes rechtsanwälte steuerberater hat sich auf die erfolgreiche Lösung solcher Probleme spezialisiert und erreicht regelmäßig positive Ergebnisse für unsere Mandanten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange kann ich klagen?
Drei Wochen lang nach Erhalt der Kündigung. Um zu berechnen, ob es noch möglich ist nutzen Sie den Fristenrechner für die Kündigungsschutzklage:
Fristenrechner: Gesetzliche Frist Kündigungsschutzklage berechnen
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?
Wenn die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Frist eingereicht wird, wird die Kündigung rechtskräftig, und Sie verlieren Ihre Chance, sich gegen die Kündigung zu wehren.
Welche Kosten entstehen durch eine Kündigungsschutzklage?
Oftmals übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wenn keine Versicherung vorhanden ist, beraten wir Sie über die voraussichtlichen Kosten und helfen Ihnen, eine kosteneffiziente Lösung zu finden.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ab?
Zunächst reichen wir die Klage ein. Danach kommt es meist zu einem Gütetermin, bei dem ein Vergleich angestrebt wird. Falls keine Einigung erzielt wird, folgt eine Gerichtsverhandlung.
Welche Erfolgsaussichten habe ich?
Das hängt von der Rechtmäßigkeit der Kündigung ab. Wir prüfen Ihre Kündigung und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer Chancen.
Kann ich eine Abfindung erhalten?
Ja, in vielen Fällen können wir eine Abfindung aushandeln, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder gewünscht ist.
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