Einvernehmliche Scheidung: Einfach, digital und kostengünstig
Trennung ohne Rosenkrieg? Entdecken Sie unseren digitalen Service für eine schnelle, unkomplizierte und kostengünstige einvernehmliche Scheidung – ganz ohne nervige Kanzleitermine.
Der stressfreie Weg zur Trennung
Eine einvernehmliche Scheidung ist der unkomplizierte und stressfreie Weg, eine Ehe zu beenden – ganz ohne nervige Besuche bei einer Kanzlei vor Ort und ohne den „Rosenkrieg". Besonders wichtig ist hierbei, dass sich beide Ehepartner einig sind, die Scheidung durchzuführen und die wesentlichen Fragen gemeinsam klären. Dank unserer vorab voll digitalen Lösung sparen Sie sich nicht nur Zeit, sondern auch Kosten – denn bei der einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt notwendig, was die Kosten erheblich reduziert.
Das wichtigste zusammengefasst
- Einvernehmliche Scheidung erfordert Einigkeit beider Partner über die Durchführung und wesentliche Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.
- Ein Trennungsjahr ist in Deutschland Voraussetzung für jede Scheidung, auch bei einer einvernehmlichen Trennung.
- Nur ein Anwalt ist nötig, was die Kosten im Vergleich zu streitigen Scheidungen deutlich reduziert.
- Wichtige zu klärende Punkte sind der Scheidungsantrag, Unterhaltsvereinbarungen, Vermögensaufteilung und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder.
- Die Kosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen und hängen vom Verfahrenswert ab, der sich am gemeinsamen Einkommen und Vermögen orientiert.
- Unser digitaler Service ermöglicht eine zeit- und kostensparende Abwicklung ohne unnötige Kanzleitermine, deutschlandweit verfügbar.
Die 3 wichtigsten Punkte für eine einvernehmliche Scheidung
- Einigkeit mit dem (Ex)-Partner: Der wichtigste Aspekt einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind. Dazu gehören Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.
- Kritische Punkte während der Scheidung: Während der Scheidung können kleinere Unstimmigkeiten auftreten. Diese lassen sich oft unkompliziert und schnell lösen, solange die grundsätzliche Einigkeit zwischen den Partnern besteht.
- Ein Jahr Trennung: Voraussetzung für jede Scheidung in Deutschland ist ein Trennungsjahr. Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Wichtig ist, dass das Trennungsjahr eindeutig nachvollziehbar ist – dies gilt selbst dann, wenn Sie noch in derselben Wohnung leben.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Im Gegensatz zur streitigen Scheidung, bei der oft zwei Anwälte involviert sind und die Auseinandersetzungen langwierig und teuer werden, läuft eine einvernehmliche Scheidung wesentlich einfacher ab. Sie und Ihr (Ex)-Partner sind sich bereits über die wesentlichen Punkte wie Unterhaltsvereinbarungen, Vermögensaufteilung und Sorgerecht einig. Ein wichtiger Vorteil: Es reicht, wenn nur einer der Ehepartner einen Anwalt beauftragt – so können Sie die Kosten für den zweiten Anwalt sparen.
Die wichtigsten zu klärenden Punkte bei der einvernehmlichen Scheidung
- Scheidungsantrag: Einer der Ehepartner reicht den Antrag auf Scheidung beim Familiengericht ein. Der andere Ehepartner muss lediglich zustimmen.
- Unterhaltsvereinbarungen: Sie sollten sich im Vorfeld über mögliche Unterhaltszahlungen für Kinder oder den (Ex)-Partner einigen.
- Vermögensaufteilung: Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass Sie sich über die Verteilung des gemeinsamen Vermögens einig sind.
- Sorgerecht: Falls Sie gemeinsame Kinder haben, sollten Sie sich auch hier auf eine Regelung zum Sorgerecht und Umgang einigen.
- Noch kleine Unstimmigkeiten? Unsere Anwälte haben zum Teil auch die Ausbildung als zertifizierte Mediatoren und können ggf. als Anwalt des einen sinnvolle Vorschläge unterbreiten, um die einvernehmliche Scheidung - wie gewünscht - voranzutreiben.
Gesetzliche Grundlage: § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG
Gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen) ist es möglich, bei bestimmten Voraussetzungen von der Kostentragungspflicht für beide Partner abzuweichen. Das bedeutet: In Ausnahmefällen können die Kosten für beide Parteien nicht in voller Höhe anfallen, insbesondere wenn eine einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich erfolgt.
Kosten der einvernehmlichen Scheidung – Ein Beispiel
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Diese hängen vom Verfahrenswert ab, der sich an Ihrem gemeinsamen Einkommen und Vermögen orientiert. Um Ihnen ein unverbindliches Beispiel zu geben:
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Diese hängen vom Verfahrenswert ab, der sich an Ihrem gemeinsamen Einkommen und Vermögen orientiert. Um Ihnen ein unverbindliches Beispiel zu geben:
- Beide Partner haben zusammen ein monatliches Nettoeinkommen von 4.000 €.
- Der Verfahrenswert beträgt in diesem Fall 12.000 € (drei Monate Einkommen).
- Die Anwaltskosten liegen bei etwa 1.200 €, die Gerichtskosten bei ca. 400 €. Insgesamt ergeben sich also ca. 1.600 €.
Wichtige Regelungen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsrichtlinien:
- Verpflichtung zur umfassenden Beratung: Banken und Vermittler müssen den Kreditnehmer umfassend über die Risiken einer Umschuldung und die möglichen Folgen einer Überschuldung aufklären.
- Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit: Ein Kredit darf nur vergeben werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Kreditnehmer voraussichtlich in der Lage ist, die Raten zu bedienen.
- Dokumentation der Prüfung: Alle Prüfungen und Beratungen müssen dokumentiert werden, um im Falle eines Rechtsstreits nachweisen zu können, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
- Verbraucherfreundliche Vertragsgestaltung: Die Verträge müssen transparent und klar verständlich sein, sodass der Verbraucher alle relevanten Informationen erhält, bevor er den Kreditvertrag unterschreibt.
Warum tes rechtsanwälte steuerberater für Ihre einvernehmliche Scheidung?
Wir von tes rechtsanwälte bieten Ihnen einen voll digitalisierten Prozess, der zeit- und kostensparend ist. Unsere Mandanten profitieren von einem flexiblen und schnellen Verfahren ohne unnötige Kanzleitermine. Die Kostenreduktion ergibt sich durch die Möglichkeit, die Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen, anstatt zwei Anwälte zu beauftragen. Das spart Ihnen nicht nur die Gebühren für einen zweiten Anwalt, sondern vereinfacht den gesamten Ablauf. Lediglich beim Scheidungstermin beim Familiengericht treffen Sie auf den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin.
Unsere Vorteile auf einen Blick:
- Nur ein Anwalt: Bei der einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Anwalt, was die Kosten erheblich senkt.
- Digitaler Service: Sie müssen keine Kanzleitermine wahrnehmen, alles läuft bequem und digital ab.
- Deutschlandweit verfügbar: Egal wo Sie sich in Deutschland befinden, wir unterstützen Sie bei Ihrer Scheidung.
- Scheidungstermin: Dies ist der einzige Termin, der bei Gericht noch "ganz klassisch" vor Ort stattfinden muss.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann man sich ohne Anwalt scheiden lassen?
Nein, es besteht in Deutschland Anwaltszwang. Mindestens einer der beiden Ehepartner muss einen Anwalt beauftragen, um den Scheidungsantrag beim Gericht einzureichen. Der andere Partner benötigt jedoch bei einer einvernehmlichen Scheidung keinen eigenen Anwalt, was die Kosten deutlich reduziert.
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?
Sie und Ihr (Ex)-Partner klären die wichtigsten Punkte im Vorfeld. Dann reicht einer von Ihnen über einen Anwalt den Scheidungsantrag ein. Der Ablauf ist deutlich schneller und kostengünstiger, da keine umfangreichen Gerichtsverfahren nötig sind. Kleine Unstimmigkeiten lassen sich oft schnell und unbürokratisch aus dem Weg räumen.
Kann eine einvernehmliche Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen?
Grundsätzlich sieht das deutsche Scheidungsrecht ein Trennungsjahr vor, bevor die Scheidung beantragt werden kann. In sehr seltenen Ausnahmefällen, wie bei unzumutbaren Härten, kann das Trennungsjahr entfallen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird in der Regel jedoch das Trennungsjahr eingehalten, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Scheidung ohne Versorgungsausgleich – Ist das möglich?
Ja, wenn beide Ehepartner den Verzicht auf den Versorgungsausgleich beantragen und keine erheblichen Ungerechtigkeiten entstehen, kann dieser Schritt übersprungen werden. Dies gilt besonders bei kürzeren Ehen oder wenn keine wesentlichen Rentenanwartschaften bestehen. Durch den Verzicht auf den Versorgungsausgleich können Sie den Scheidungsprozess beschleunigen.
Was kostet eine Scheidung, wenn man sich einig ist?
Wenn Sie sich einig sind, können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen. Die Gesamtkosten (Anwalt + Gericht) hängen vom Verfahrenswert ab und liegen bei ca. 1.600 € bei einem Verfahrenswert von 12.000 €. Diese Kosten sind unverbindlich und können je nach Fall variieren.
Wie teuer ist die einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung hängen vom Verfahrenswert ab, der sich nach dem Einkommen der Ehepartner richtet. Da nur ein Anwalt erforderlich ist, reduzieren sich die Kosten erheblich. Beispiel: Bei einem Verfahrenswert von 12.000 € betragen die Anwalts- und Gerichtskosten insgesamt ca. 1.600 €.
Ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich?
In Ausnahmefällen, wie bei sogenannten Härtefallscheidungen, kann das Trennungsjahr entfallen. Das kommt jedoch sehr selten vor. In den meisten Fällen muss das Trennungsjahr eingehalten werden, um die Scheidung einreichen zu können.
Scheidung ohne Geld – Geht das?
Falls Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese staatliche Unterstützung stellt sicher, dass auch Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit zur Scheidung haben. Die Anwalts- und Gerichtskosten werden dann (bis auf einen Eigenanteil) übernommen.