Maklervertrag widerrufen – So geht's richtig!
Haben Sie einen Maklervertrag abgeschlossen und möchten diesen nun widerrufen oder kündigen?
So widerrufen Sie ihren Maklervertrag
Haben Sie einen Maklervertrag abgeschlossen und möchten diesen nun widerrufen oder kündigen? Wir erklären Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, um Ihren Maklervertrag rechtssicher zu beenden und was dabei zu beachten ist. Der Widerruf eines Maklervertrags ist ein wichtiger Schritt, insbesondere wenn Sie mit den Leistungen des Maklers unzufrieden sind oder sich anderweitig entschieden haben. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Widerruf eines Maklervertrags.
Erfahren Sie hier, wie die aktuelle Rechtslage aussieht und wie Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung maximieren können.
Das wichtigste zusammengefasst
- Widerrufsrecht: Verbraucher können Maklerverträge, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. per Telefon oder online), innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
- Frist: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.
- Kündigung und Provision: Ein Makler hat nur dann Anspruch auf Provision, wenn er seine Leistung vor der Kündigung des Vertrags erfolgreich erbracht hat.
- Privatverkauf nach Kündigung: Bei einem Alleinauftrag könnte der Makler Schadensersatz fordern, falls die Immobilie ohne ihn verkauft wird.
- Aufwandsentschädigung: Bei vorzeitiger Kündigung kann eine Entschädigung fällig werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
- Rechtsschutzversicherung: Viele Versicherungen übernehmen die Kosten einer rechtlichen Beratung und eines möglichen Verfahrens beim Widerruf.
Was ist ein Maklervertrag?
Ein Maklervertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Makler. Der Makler verpflichtet sich, im Auftrag des Kunden eine bestimmte Leistung zu erbringen, wie beispielsweise die Vermittlung einer Immobilie, eines Darlehens oder einer Versicherung. Im Gegenzug erhält der Makler eine Provision, sobald er erfolgreich einen Vertragspartner vermittelt hat. Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen, darunter Immobilienmaklerverträge, Versicherungsmaklerverträge und Darlehensvermittlungsverträge.
Widerrufsrecht bei Maklerverträgen
Das Widerrufsrecht ist ein wichtiger Aspekt, wenn es um Maklerverträge geht. Verbraucher haben das Recht, einen Maklervertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt insbesondere bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers, beispielsweise per Telefon, E-Mail oder Internet, geschlossen wurden. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage.
Wichtiger Hinweis: Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher, nicht jedoch für Unternehmer, die einen Maklervertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen haben.
Um Ihren Maklervertrag wirksam widerrufen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verbraucherstatus: Der Widerruf ist nur möglich, wenn Sie den Maklervertrag als Verbraucher abgeschlossen haben.
- Fristwahrung: Der Widerruf muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen erfolgen.
- Widerrufsbelehrung: Der Makler muss Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben. Ist dies nicht geschehen, verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.
Maklervertrag gekündigt, trotzdem Provision?
Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Makler trotz Kündigung des Maklervertrags Anspruch auf seine Provision hat. Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung wirkt für die Zukunft, das heißt, der Makler hat nur Anspruch auf eine Provision, wenn er bis zum Zeitpunkt der Kündigung erfolgreich tätig war. Hat er beispielsweise den Kaufinteressenten bereits vermittelt, kann ihm die Provision zustehen.
Maklervertrag kündigen und privat verkaufen – Geht das?
Viele Auftraggeber überlegen, nach der Kündigung des Maklervertrags die Immobilie privat zu verkaufen. Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten Sie die vertraglichen Regelungen beachten, insbesondere wenn ein Alleinauftrag vorliegt. In einem solchen Fall könnte der Makler Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Sie die Immobilie ohne seine Beteiligung verkaufen.
Rücktritt Maklervertrag Aufwandsentschädigung – Was ist zu beachten?
Ein Rücktritt vom Maklervertrag ist nicht gleichbedeutend mit einem Widerruf oder einer Kündigung. Wird ein Maklervertrag vorzeitig beendet, kann der Makler unter bestimmten Umständen eine Aufwandsentschädigung verlangen. Diese ist jedoch nur dann zulässig, wenn dies im Maklervertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Kostenloser Schnellcheck: Hat der Makler einen Formfehler gemacht?
Falls Sie rechtliche Unterstützung beim Widerruf oder der Kündigung eines Maklervertrags benötigen, können Sie oft auf die Hilfe einer Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für anwaltliche Beratung und rechtliche Schritte. Nutzen Sie auch die Möglichkeit unseres kostenlosen Schnellchecks, um Ihre Situation zu klären und die besten nächsten Schritte zu planen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?
Ja, ein Maklervertrag kann widerrufen werden, wenn er als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, also z.B. online, per Telefon oder per E-Mail. Ebenso können Verträge widerrufen werden, die außerhalb von Geschäftsräumen des Maklers abgeschlossen wurden.
Welche Frist habe ich für den Widerruf des Maklervertrags?
Sie haben in der Regel 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Wurden Sie jedoch nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist.
Wie kann ich den Widerruf erklären?
Der Widerruf muss in Textform erfolgen, d.h. schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail. Es ist wichtig, dass Sie den Widerruf eindeutig erklären und die Vertragsdetails angeben, um Missverständnisse zu vermeiden.
Was passiert nach dem Widerruf?
Nach dem Widerruf ist der Maklervertrag als nichtig zu betrachten. Das bedeutet, dass keine Maklerleistungen mehr erbracht werden dürfen und bereits gezahlte Vergütungen ggf. zurückerstattet werden müssen.
Welche Konsequenzen hat der Widerruf, wenn der Makler bereits tätig war?
Falls der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Ihrer Zustimmung tätig geworden ist, müssen Sie unter Umständen eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zahlen. Voraussetzung ist, dass Sie vorab über diese Konsequenz informiert wurden.
Gilt das Widerrufsrecht auch für Maklerverträge, die in Geschäftsräumen abgeschlossen wurden?
Nein, das Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge und Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen wurden. Bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen unterzeichnet werden, gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
Was passiert, wenn der Widerruf zu spät erfolgt?
Wenn die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist, ist ein Widerruf in der Regel nicht mehr möglich. Der Maklervertrag bleibt gültig und der Makler hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, sofern er seine Leistung erbracht hat.
Kann ich den Maklervertrag auch aus anderen Gründen kündigen?
Ja, neben dem Widerrufsrecht besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Maklervertrag zu kündigen. Die Bedingungen hierfür sind jedoch im Vertrag selbst geregelt und unterscheiden sich je nach Art des Vertrags.
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