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Maklervertrag widerrufen – So geht's richtig!

Maklervertrag widerrufen – So geht's richtig!

Haben Sie einen Maklervertrag abgeschlossen und möchten diesen nun widerrufen oder kündigen?

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So widerrufen Sie ihren Maklervertrag

Haben Sie einen Maklervertrag abgeschlossen und möchten diesen nun widerrufen oder kündigen? Wir erklären Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, um Ihren Maklervertrag rechtssicher zu beenden und was dabei zu beachten ist. Der Widerruf eines Maklervertrags ist ein wichtiger Schritt, insbesondere wenn Sie mit den Leistungen des Maklers unzufrieden sind oder sich anderweitig entschieden haben. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Widerruf eines Maklervertrags.

Erfahren Sie hier, wie die aktuelle Rechtslage aussieht und wie Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung maximieren können.

Das wichtigste zusammengefasst

  • Widerrufsrecht: Verbraucher können Maklerverträge, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. per Telefon oder online), innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
  • Frist: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.
  • Kündigung und Provision: Ein Makler hat nur dann Anspruch auf Provision, wenn er seine Leistung vor der Kündigung des Vertrags erfolgreich erbracht hat.
  • Privatverkauf nach Kündigung: Bei einem Alleinauftrag könnte der Makler Schadensersatz fordern, falls die Immobilie ohne ihn verkauft wird.
  • Aufwandsentschädigung: Bei vorzeitiger Kündigung kann eine Entschädigung fällig werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
  • Rechtsschutzversicherung: Viele Versicherungen übernehmen die Kosten einer rechtlichen Beratung und eines möglichen Verfahrens beim Widerruf.

Was ist ein Maklervertrag?

Ein Maklervertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Makler. Der Makler verpflichtet sich, im Auftrag des Kunden eine bestimmte Leistung zu erbringen, wie beispielsweise die Vermittlung einer Immobilie, eines Darlehens oder einer Versicherung. Im Gegenzug erhält der Makler eine Provision, sobald er erfolgreich einen Vertragspartner vermittelt hat. Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen, darunter Immobilienmaklerverträge, Versicherungsmaklerverträge und Darlehensvermittlungsverträge.

Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Das Widerrufsrecht ist ein wichtiger Aspekt, wenn es um Maklerverträge geht. Verbraucher haben das Recht, einen Maklervertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt insbesondere bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers, beispielsweise per Telefon, E-Mail oder Internet, geschlossen wurden. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage.

Wichtiger Hinweis: Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher, nicht jedoch für Unternehmer, die einen Maklervertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen haben.

Um Ihren Maklervertrag wirksam widerrufen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verbraucherstatus: Der Widerruf ist nur möglich, wenn Sie den Maklervertrag als Verbraucher abgeschlossen haben.
  • Fristwahrung: Der Widerruf muss innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen erfolgen.
  • Widerrufsbelehrung: Der Makler muss Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben. Ist dies nicht geschehen, verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.

Maklervertrag gekündigt, trotzdem Provision?

Eine häufig gestellte Frage ist, ob der Makler trotz Kündigung des Maklervertrags Anspruch auf seine Provision hat. Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung wirkt für die Zukunft, das heißt, der Makler hat nur Anspruch auf eine Provision, wenn er bis zum Zeitpunkt der Kündigung erfolgreich tätig war. Hat er beispielsweise den Kaufinteressenten bereits vermittelt, kann ihm die Provision zustehen.

Maklervertrag kündigen und privat verkaufen – Geht das?

Viele Auftraggeber überlegen, nach der Kündigung des Maklervertrags die Immobilie privat zu verkaufen. Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten Sie die vertraglichen Regelungen beachten, insbesondere wenn ein Alleinauftrag vorliegt. In einem solchen Fall könnte der Makler Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn Sie die Immobilie ohne seine Beteiligung verkaufen.

Rücktritt Maklervertrag Aufwandsentschädigung – Was ist zu beachten?

Ein Rücktritt vom Maklervertrag ist nicht gleichbedeutend mit einem Widerruf oder einer Kündigung. Wird ein Maklervertrag vorzeitig beendet, kann der Makler unter bestimmten Umständen eine Aufwandsentschädigung verlangen. Diese ist jedoch nur dann zulässig, wenn dies im Maklervertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Kostenloser Schnellcheck: Hat der Makler einen Formfehler gemacht?

Falls Sie rechtliche Unterstützung beim Widerruf oder der Kündigung eines Maklervertrags benötigen, können Sie oft auf die Hilfe einer Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für anwaltliche Beratung und rechtliche Schritte. Nutzen Sie auch die Möglichkeit unseres kostenlosen Schnellchecks, um Ihre Situation zu klären und die besten nächsten Schritte zu planen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, ein Maklervertrag kann widerrufen werden, wenn er als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, also z.B. online, per Telefon oder per E-Mail. Ebenso können Verträge widerrufen werden, die außerhalb von Geschäftsräumen des Maklers abgeschlossen wurden.

Sie haben in der Regel 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Wurden Sie jedoch nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist.

Der Widerruf muss in Textform erfolgen, d.h. schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail. Es ist wichtig, dass Sie den Widerruf eindeutig erklären und die Vertragsdetails angeben, um Missverständnisse zu vermeiden.

Nach dem Widerruf ist der Maklervertrag als nichtig zu betrachten. Das bedeutet, dass keine Maklerleistungen mehr erbracht werden dürfen und bereits gezahlte Vergütungen ggf. zurückerstattet werden müssen.

Falls der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Ihrer Zustimmung tätig geworden ist, müssen Sie unter Umständen eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zahlen. Voraussetzung ist, dass Sie vorab über diese Konsequenz informiert wurden.

Nein, das Widerrufsrecht gilt nur für Fernabsatzverträge und Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen wurden. Bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen unterzeichnet werden, gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

Wenn die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist, ist ein Widerruf in der Regel nicht mehr möglich. Der Maklervertrag bleibt gültig und der Makler hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, sofern er seine Leistung erbracht hat.

Ja, neben dem Widerrufsrecht besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Maklervertrag zu kündigen. Die Bedingungen hierfür sind jedoch im Vertrag selbst geregelt und unterscheiden sich je nach Art des Vertrags.

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Was unsere Mandanten über uns sagen

JK
17.08.2020
Zivilrecht

Bewertung

Ich war mit der Leistung und der Professionalität wirklich sehr zufrieden. Obwohl es sich bei meinem Problem, von Außen betrachtet vielleicht um eine Kleinigkeit handelte. Wurde ich ernst genommen und mein Problem wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Ich kann diesen Anwalt nur weiter entfehlen. Positiv Ansprechbarkeit, Professionalität, Wert

LA
21.01.2022
Bankrecht

Empfehlung

Ich habe Herrn RA Tietze mit meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in einer Verbraucherrechtsangelegenheit beauftragt und war sehr zufrieden. Der Rechtsstreit selber dauerte in beiden Rechtszügen gute eineinhalb Jahre, dies war aber den Terminsverlegungen durch die Corona-Pandemie zuzuschreiben. Am Ende der Zeit war das Ergebnis aber, insbesondere unter Beachtung der aktuellen BGH-Rechtsprechung, hervorragend. Ich kann Herrn Tietze als Anwalt deshalb weiterempfehlen.

RO
08.06.2022
Bankrecht

Widerrufklage

RA Tietze hat mich in einer Widerrufklage vertreten. Diese hat er und sein Team zu meiner Zufriedenheit perfekt gelöst. Auch wenn es durchaus einige Probleme auf dem Weg gab. Ich kann Herrn Tietze und Team nur empfehlen und wünsche weiterhin viel Erfolg !

TH
02.09.2024
Bankrecht

N26 Bank zahlt unberechtigte Abbuchung zurück

Great work! The bank N26 didn’t want to reimburse me the 2 unauthorized transactions of total over 2000€. N26 was lying to my face. Trying to gaslight me, claimed that I verified the code that was never sent to my phone for the transaction (?!), which was in a foreign currency (Brazilian money to be exact). The attorney did what I did basically. But n26 only reacts nicely and solves it when the law is involved. While they only ignored me entirely and closed the case entirely adamantly. Thanks to Mrs. Ehrentraut I got all my money back, including retainer cost. Just sad the compensation for troubles wasn’t cover. But well, that’s the German law I guess.

TR
01.09.2024
Zivilrecht

digitalisiert

Die Kanzlei ist super digitalisiert. Unmittelbar nach einem Anfangsgespräch begann auch direkt die Unterstützung von Herrn RA Ehrentraut. Dieser hatte sich voll uns ganz zu meiner Zufriedenheit verhalten und am Ende ein super Ergebnis erzielt. Ich hoffe, dass ich Sie nicht erneut brauche, aber ich war froh, Herrn Ehrentraut an meiner Seite gehabt zu haben.

HE
15.09.2024
Zivilrecht

Inkasso

Ich klage mit tes rechtsanwälte steuerberater seit Jahren die Schulden von Leuten bei mir ein und das erfolgreich und unkompliziert. Und die Anwaltskosten zahlen die Schuldner auch noch. Auch mit meiner Firma nutze ich tes rechtsanwälte um unbezahlte Rechnungen einzutreiben. Bereits über knapp 65.000 EUR Umsatz könnte ich für meine selbstständige Tätigkeit und meine GmbH erfolgreich eintreiben.

KK
17.07.2015
Bankrecht

Rechtsstreit mit der Santander Consumer Bank auf Zahlung von Zinsen.

Ich möchte mich auf diesem Weg für die sehr gute und kompetente Arbeit der rechtsanwälte Tietze, (.....) recht herzlich bedanken. Ich hatte von Anfan an ein sehr gutes Gefühl, mich in die kompetenten Hände gegeben zu haben. Alle erforderlichen mßnahmen in dem geführten rechtsstreit wurden sehr gut erläutert, so ief der E-Mail-verkehr ufgrund der Entfernung reibungslos ab. Für einen erneuten rechtstreit würde ich diese Knzlei wieder beauftragen. Weiterhin werde ich die Kanzlei bei Bedarf auch sehr gerne weiter empfehlen. Nochmals vielen Dank. Besonders empfehlenswerte Anwaltskanzlei.

MF
07.11.2015
Bankrecht

Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

sehr kompetent, jederzeit schnell erreichbar bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!!! Unser Rechtsstreit, der von einem Anwalt vor Ort (den wir zuerst kontaktiert hatten, weil wir glaubten, es wäre besser so) als Fall mit geringer Chance auf Erfolg eingeschätzt wurde, wurde von Herrn Tietze mit viel Erfolg gelöst! M. F., Hannover

AB
03.02.2016
Zivilrecht

Allgemeines Vertragsrecht

Die Kanzlei erreichte für uns ein sehr positives Ergebnis in unserer Angelegenheit. Fragen / Abläufe wurden uns jederzeit transparent erklärt. Für uns war jederzeit ein Ansprechpartner bereit. Traten Fragen auf, die nicht sofort am Telefon geklärt werden konnten, erhielten wir umgehend am gleichen Tage noch eine Antwort. E-Mails wurden umgehend bearbeitet. Das Team hielt uns jederzeit auf dem aktuellen Stand. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt und mit äußerst positiven Erfahrungen weiterempfehlen.

BD
19.08.2016
Bankrecht

Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Wir haben uns von der Kanzlei Tietze, (.....) konkret von Herrn RA Tietze, in einer außergerichtlichen Sache gegenüber einer Bank vertreten lassen. Wir können nur unterstreichen, dass wir sehr zufrieden waren. Die Kommunikation mit der Kanzlei, die enge vertrauliche Abstimmung, die Konsequenz und Beharrlichkeit seitens des Anwalts waren bezeichnend und haben am Ende zu einer für alle Seiten sehr gut zu vertretenen Einigung geführt. Wir können Anwalt und Kanzlei bestens weiter empfehlen!

MN
12.09.2019
Bankrecht

Widerruf Darlehensvertrag Hausfinanzierung

Es war alles top: im Vorfeld (ohne echtes Mandat) war Herr Tietze schon sehr hilfsbereit und hat mir beim Finden einer Rechtsschutzversicherung geholfen, die den Rechtsstreit jetzt auch abgedeckt hat. Jeglicher Schriftverkehr lief sehr schnell und verständlich per E-Mail; auch zwei Telefonate waren sehr zufriedenstellend und effektiv. Ich kann Herrn Tietze und seine Kanzlei nur weiterempfehlen!

MB
08.01.2024
Zivilrecht

Klage gegen Provisionsschuldner

Herr RA Ehrentraut hat mich außerordentlich gut beraten. Herr Eherentraut ist auf diesem speziellen und seltenen Rechtsgebiet sehr vertraut. Er hat sich stets für mich eingesetzt, mir alles erklärt und mir auch die Risiken aller Schritte verständliche erklärt. Herr Eherentrau ist immer an Lösungen interessiert und hat mich als Mandanten immer „abgeholt“

HR
08.01.2024
Zivilrecht

Freundlicher, kompetenter und junger Anwalt

Hatte mit Herrn Ehrentraut Kontakt zu einer allgemeinen Rechtsberatung zum Abschluss eines Kaufvertrages einer Vermietimmobilie. Mir wurde schnell und kompetent geholfen, da Herr Ehrentraut hier auch mit privaten Erfahrungen im Bereich Immobilien glänzte. Gern wieder!

SL
17.01.2024
Zivilrecht

Beratung in sehr komplexen Rechtsfragen

Herr Ehrentraut berät mich in einem Zivielprozess, welcher aufgrund Verstrickungen auf Seiten des Klägers und anhaltenden rechtlichen Winkelzügen des selbigen sehr komplex und verworren ist. Sein Rat war immer souverain und Gold wert. Auch in Gebieten, die er nach eigenen angaben selten hat konnte man sich immer auf seinen Rat verlassen. Ich kann seine Arbeit nur wärmstens empfehlen.

AL
06.05.2024
Zivilrecht

Herr RA Ehrentraut ist Prima engagiert und schnell

Ich wurde von Herr Rechtsanwalt Ehrentraut, sehr schnell beantwortet und prima Kommunikation und die super schnelle weiteres Bearbeitung an Hand Unterlagen die ich gesendet habe bis jetzt bin ich super glücklich dass Herr Ehrentraut mich überhaupt und schnell aufgenommen und sofort ernst genommen.Ich habe ein sehr gutes Gefühl für weiteres mit mein Fall. Endlich passiert was.

AK
24.05.2024
Bankrecht

Hervorragende Arbeit

Wir haben Herrn Ehrentraut aufgesucht, um unsere Vorfälligkeitszinsen zurück zu fordern. Herr Ehrentraut war sehr gut erreichbar und hat sehr schnell geantwortet. Wir haben ein tolles Ergebnis erzielt, womit wir sehr zufrieden sind. Wenn Sie einen engagierten Anwalt benötigen, sind sie bei ihm richtig.

SM
07.06.2024
Strafrecht

Hilfsbereit, kompetent und großartig!!!

Herr Ehrentraut hat meine Rechte perfekt vertreten, mir jederzeit beigestanden und meine Unschuld bewiesen. Er hat mir die nötige Ruhe und Sicherheit gegeben und besitzt eine unfassbar hohe Expertise. Ich bin ihm sehr dankbar und würde ihn jederzeit wieder auswählen. 10 von 10 Punkte, mehr geht nicht. DANKE!!

EH
28.06.2024
Strafrecht

Sehr gute und kompetente Vertretung

Herr Ehrentraut hat mich sehr kompetent und gewissenhaft in meinem Fall vertreten (und mir hier auch die vermutlich nachvollziehbare Angst als unbescholtener Bürger mit einem laufenden aber nicht nachvollziehbaren Ermittlungsverfahren inkl. Vorladung genommen). Er hat hierbei durch eine Einlassung dafür gesorgt, dass das Verfahren zu Recht direkt eingestellt wird. Es ist lediglich traurig, dass man sich in Deutschland durch nicht nachvollziehbaren Vorwürfen durch die deutsche Justiz konfroniert sieht, nur weil eine Bank irgendwelche falschen Anschuldigungen erhebt bzw. Vermutung äußert.

TR
05.09.2024
Strafrecht

Ermittlungsverfahren § 285 StGB

Herr Ehrentraut hat mich in einem Ermittlungsverfahren zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten und eine Einstellung erwirkt. Dieser arbeitet schnell, zielstrebig und zuverlässig. Ich habe mich von Anfang an in guten Händen gefühlt. Ich hoffe, dass ich Sie nicht nochmal benötige - aber ich war froh, Sie auf meiner Seite gehabt zu haben. Besten Dank!

JS
16.06.2024
Allgemeine Rechtsberatung

Tolle Beratung mit großem Erfolg!

Herr Ehrentraut hat uns in der Sache hervorragend und ehrlich beraten und am Ende haben wir durch unser Vorgehen in voller Linie einer Erfolg erzielt. Besser geht es nicht. Er ist zu jeder Zeit auf unsere Wünsche eingegangen. So stellt man sich das vor, wenn man einen Anwalt beauftragt. Wir haben uns bei ihm trotz des Rechtstreites immer sehr wohl gefühlt. Gerne wieder, wenn es nötig sein sollte!

JS
16.06.2024
Allgemeines Vertragsrecht

Besser geht es nicht!

Die Kanzlei hat sich sehr gut um unser Anliegen gekümmert und einen sehr guten Vertrag mit der Gegenpartei erstellt. Alles unsere Wünsche wurden berücksichtigt und wir mussten uns bis auf gegenlesen um nichts kümmern. So stellt man sich das vor. Es ging alles sehr schnell und wurde immer direkt geantwortet. Klassisches Gerne wieder.

AM
18.06.2024
Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Top Anwälte – Sportwettenverluste erfolgreich zurückgeholt!

Ich hatte große Verluste bei Sportwetten auf Tipico und bwin und war echt verzweifelt. Zum Glück bin ich auf die Jungs gestoßen. Die Anwälte hier sind einfach spitze! Von Anfang an fühlte ich mich verstanden und bestens betreut. Dank ihrer Hilfe konnte ich einen Großteil meiner Verluste zurückholen. Der ganze Prozess wurde mir super erklärt, und ich fühlte mich immer gut informiert. Ich kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen. Toller Erfolg! DankE!

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