BGH stärkt Verbraucherrechte: Maklerprovision auch nach Vertragsunterzeichnung widerrufbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 1. Dezember 2022 (Az.: I ZR 28/22) die Rechte von Immobilienkäufern erheblich gestärkt. Laut dem Urteil können Käufer, die durch einen Makler vermittelt wurden, auch nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ihr Widerrufsrecht geltend machen, sofern der Makler sie nicht ausreichend über dieses Recht informiert hat. Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs können die Käufer die gezahlte Maklerprovision zurückfordern. Dieses Urteil bietet eine wichtige Absicherung für Verbraucher und könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Immobilienvermittlung haben.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=133142&pos=1&anz=869