Sie möchten Ihren Kredit vorzeitig ablösen und sollen eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Das muss nicht sein! Viele Banken fordern zu hohe Entschädigungen, und in vielen Fällen können Sie die Summe reduzieren oder ganz umgehen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Entschädigung zu berechnen und setzen Ihre Rechte durch.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken verlangen, wenn Sie einen Kredit vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen möchten. Sie dient dazu, den Verlust der Bank durch entgangene Zinsen auszugleichen.
Warum verlangen Banken diese Gebühr?
Wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen, verliert die Bank die Zinseinnahmen, die sie noch bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit erhalten hätte. Diese Einnahmen kompensiert sie durch die Vorfälligkeitsentschädigung. Doch oft fällt diese zu hoch aus – und genau hier setzen wir an.
Das wichtigste zusammengefasst
- Vorfälligkeitsentschädigung: Eine Gebühr, die Banken erheben, wenn Sie einen Kredit vorzeitig zurückzahlen, um entgangene Zinsen auszugleichen.
- Berechnung prüfen: Häufig ist die von der Bank geforderte Summe zu hoch, daher sollten Sie die Berechnung stets überprüfen lassen.
- Fehler im Kreditvertrag: Fehlerhafte Verträge können dazu führen, dass Sie keine oder eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.
- Kostenloser Schnellcheck: Lassen Sie Ihren Kreditvertrag kostenlos von einem Experten überprüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist komplex. Die Bank berücksichtigt verschiedene Faktoren wie:
- Restlaufzeit des Kredits
- Aktueller Zinssatz
- Restbetrag des Darlehens
- Zinsvorteile durch Neuanlagen
Diese Berechnungen führen jedoch häufig zu Fehlern oder überhöhten Forderungen seitens der Bank.
Nutzen Sie einen Vorfälligkeitsrechner: Online-Rechner, wie z. B. der FHM-Rechner, geben eine erste Schätzung der möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Denken Sie aber daran: Die tatsächliche Entschädigung kann abweichen – und hier lohnt es sich, die Berechnung von einem Experten überprüfen zu lassen.
Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen und möchten die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?
Oder haben Sie Ihre Immobilie bereits verkauft und wollen sich die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen? Kein Problem! Folgen Sie diesen drei einfachen Schritten, um die Zahlung zu vermeiden oder zurückzufordern:
- Vertragsdatum prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihr Vertrag nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde.
- Schnellscheck durchführen: Fordern Sie über unseren kostenfreien Schnellscheck eine Vertragsprüfung und Erstberatung an.
- Verbraucherzentrale nutzen: Diese bietet für einen schmalen Taler Nachberechnungen an.
- Entscheiden: Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mandatieren möchten – ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.
Rechtsschutzversicherung: Ihr Schutz bei der Vorfälligkeitsentschädigung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann können Sie sich entspannt zurücklehnen. In vielen Fällen deckt Ihre Versicherung die Kosten unserer anwaltlichen Überprüfung und Vertretung. Wir helfen Ihnen, die Deckungszusage zu erhalten und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Wussten Sie, dass die meisten Banken zu hohe Entschädigungen verlangen?
Erfahrungen zeigen, dass circa über 75 % der berechneten Vorfälligkeitsentschädigungen zu hoch sind. Es lohnt sich also, die Forderung der Bank genau zu prüfen.
Zwei Gründe, warum Sie weniger oder gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen:
- Fehler in der Berechnung der Bank: Wenn die Bank zu Ihrem Nachteil gerechnet hat, können Sie eine Reduzierung oder sogar eine Rückerstattung erreichen.
- Fehler im Kreditvertrag: Viele Banken haben in ihren Verträgen ungenaue oder unvollständige Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung gemacht. In solchen Fällen dürfen sie gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB keine Entschädigung verlangen.
Unsere Handlungsanleitung für Verbraucher
Wenn Sie den Verdacht haben, eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, oder Ihren Kredit vorzeitig ablösen möchten, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. So unterstützen wir Sie:
- Kostenloser Schnellcheck: Wir analysieren Ihren Kreditvertrag und prüfen, ob die von der Bank geforderte Vorfälligkeitsentschädigung rechtmäßig ist oder ob Fehler vorliegen, die zu einer Reduzierung oder einem vollständigen Wegfall führen können.
- Verhandlung mit der Bank: Sollten Unstimmigkeiten in der Berechnung oder im Vertrag festgestellt werden, übernehmen wir nach Mandatierung die Kommunikation und Verhandlungen mit der Bank, um eine faire Lösung für Sie zu erreichen.
- Rechtliche Vertretung: Falls die Bank nicht zu einer angemessenen Lösung bereit ist, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Gerichtsurteile zugunsten der Verbraucher
Es gibt zahlreiche positive Gerichtsurteile, die zugunsten der Verbraucher entschieden wurden und bestätigen, dass Banken in der Vergangenheit zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt haben. Diese Urteile verdeutlichen, dass es sich lohnt, die Forderungen der Banken zu hinterfragen und rechtlich überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei hat bereits erfolgreich viele solcher Fälle vor Gericht gebracht und den betroffenen Verbrauchern zu ihrem Recht verholfen.
Warum Vorfälligkeitsentschädigung mit tes rechtsanwälte steuerberater zurückfordern?
Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung in der Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen und hat zahlreiche positive Urteile und Vergleiche für unsere Mandanten erreicht. Unsere Experten analysieren Ihre Vertragsbedingungen sorgfältig, um zu prüfen, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht, und setzen Ihre Ansprüche effizient durch. Wir sind Profis darin, Lösungen zu finden, die Ihnen zugutekommen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die von der Bank erhoben wird, wenn Sie ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Sie dient dazu, der Bank den entgangenen Zinsgewinn auszugleichen, der durch die vorzeitige Kündigung des Vertrags entsteht.
Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern?
Ja, es gibt mehrere Gründe, warum eine Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig sein kann, z.B. wenn die Bank Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert hat oder die Berechnung fehlerhaft ist. In solchen Fällen können Sie die Rückerstattung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wie berechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Restlaufzeit des Darlehens, den entgangenen Zinsen und den Kosten, die der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entstehen. Die genaue Berechnung ist oft komplex und kann durch Banken fehlerhaft sein.
Für welche Verträge gilt die Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung?
Die aktuellen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung betreffen insbesondere Verträge, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden. Diese Verträge unterliegen strengeren gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Vertrag betroffen ist, prüfen wir diesen gerne kostenlos und unverbindlich für Sie.
Die Bank will nur einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Macht es Sinn, sich auf einen Vergleich einzulassen?
Ein Vergleich kann sinnvoll sein, aber bevor Sie zustimmen, sollten Sie die angebotene Summe von einem Anwalt prüfen lassen. Oft ist es möglich, eine höhere Rückerstattung zu erzielen oder die Vorfälligkeitsentschädigung ganz zu vermeiden. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor man einen Vergleich akzeptiert.
Lohnt es sich, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen?
In einigen Fällen kann es sich lohnen, rechtliche Schritte zu prüfen, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Beispielsweise kann die Entschädigung bei fehlerhafter Beratung oder unvollständigen Informationen entfallen. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, um Ihre Chancen zu bewerten.
Wie „weh“ tut es der Bank, wenn ich die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordere?
Die Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung ist für Banken oft unangenehm, da diese Entschädigungen eine erhebliche Einnahmequelle darstellen. Dennoch bieten Banken gelegentlich Kulanzlösungen an. Diese Angebote sind jedoch nicht immer optimal, weshalb es ratsam ist, sie juristisch überprüfen zu lassen.
Die Bank bietet mir eine Reduktion auf die Vorfälligkeitsentschädigung an. Soll ich zustimmen?
Angebote, die auf Kulanzbasis gemacht werden, sind oft nicht im besten Interesse des Verbrauchers. In vielen Fällen können Sie durch rechtliche Schritte mehr zurückfordern oder die Zahlung ganz vermeiden. Bevor Sie ein Angebot annehmen, lassen Sie es von einem Anwalt prüfen.
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