OLG Schleswig : Fehler im Kreditvertrag Kein Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung
Ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG Schleswig) vom 21.12.2023 (Az. 5 U 107/23) hat weitreichende Konsequenzen für viele Kreditnehmer, insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierung. Im Zentrum des Urteils steht eine missverständliche Klausel in Kreditverträgen, die eine Vorfälligkeitsentschädigung regelt. Diese Klausel betrifft den Fall, in dem der Kunde den Kredit vor dem „Ablauf der Zinsbindung“ kündigt und der Bank eine Entschädigung zahlen soll. Das Gericht entschied, dass solche unklaren Angaben im Vertrag unzulässig sind, wenn sie den Kunden über sein gesetzliches Sonderkündigungsrecht hinwegtäuschen.
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001563903
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