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BGH Vorfälligkeitsentschädigung - Hammer Urteil

Hammerurteil: Tausende Euro an Vorfälligkeitsentschädigungen zurückholen!

BGH stärkt Verbraucherrechte – Banken müssen zahlen - Vorfälligkeitsentschädigung zurück
Rechtsanwalt
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

BGH stärkt Verbraucherrechte – Banken müssen zahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23) ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das zahlreiche Verbraucher betrifft: Banken wie Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparda-Banken haben in der Vergangenheit fehlerhafte Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben. Tausende Betroffene können jetzt zu viel gezahlte Beträge zurückfordern – häufig in Höhe von mehreren Tausend Euro!

Warum ist das Urteil so wichtig?

Vorfälligkeitsentschädigungen fallen an, wenn Darlehensnehmer ihren Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen. Doch viele Banken haben die gesetzlichen Vorgaben bei der Berechnung nicht eingehalten. Laut BGH sind diese Entschädigungen unzulässig, wenn:

  • Die Berechnungsmethode unklar oder irreführend formuliert wurde.
  • Fehlerhafte Angaben zur Restlaufzeit gemacht wurden.
  • Sondertilgungsrechte nicht berücksichtigt wurden.

Die Konsequenz: Verträge mit solchen Fehlern machen die Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam. Verbraucher können ihre Zahlungen zurückfordern – inklusive Verzugszinsen.

So viel Geld könnten Sie zurückbekommen

Viele Vorfälligkeitsentschädigungen bewegen sich im Bereich von mehreren Tausend Euro. Ein Beispiel aus der Praxis:

  • Entschädigung gezahlt: 12.000 €
  • Vertragsfehler nachgewiesen: Rückerstattung der gesamten Summe zzgl. Zinsen.

Dieses Urteil schafft eine enorme Chance für Darlehensnehmer, zu viel gezahltes Geld zurückzuholen!

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