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Vorfälligkeitsentschädigung rechtswidrig

Vorfälligkeitsentschädigung rechtswidrig

Vorfälligkeitsentschädigung rechtswidrig
Rechtsanwalt
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Vorfälligkeitsentschädigung rechtswidrig

Wer einen Kreditvertrag vorzeitig kündigt, muss in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank oder Sparkasse zahlen. Nicht jede Vorfälligkeitsentschädigung ist also rechtswidrig. Diese Entschädigung dient dazu, den finanziellen Schaden auszugleichen, der der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits entsteht, insbesondere durch entgangene Zinseinnahmen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun in einem aktuellen Urteil (Rechtssache C-563/22) entschieden, dass die Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies bedeutet, dass Banken und Sparkassen weiterhin das Recht haben, diese Entschädigung von Kunden zu verlangen, die ihren Kreditvertrag vorzeitig beenden möchten.

Allerdings stellt das Urteil auch klar, dass die Vorfälligkeitsentschädigung strengen Vorgaben unterliegt. Insbesondere darf die Entschädigung keinen Strafcharakter haben. Sie darf lediglich den tatsächlichen finanziellen Schaden der Bank ausgleichen. Sollte die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung über diesen Schaden hinausgehen und dem Kunden zusätzliche Kosten auferlegen, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem finanziellen Verlust der Bank stehen, könnte dies als unzulässige Strafe angesehen werden.

Das Urteil des EuGH stellt damit sicher, dass die Rechte der Verbraucher gestärkt werden, indem es eine zu hohe Belastung durch übermäßige Vorfälligkeitsentschädigungen verhindert. Für Kreditnehmer bedeutet dies, dass sie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sorgfältig prüfen sollten. Im Zweifel ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die von der Bank geforderte Entschädigung rechtmäßig und verhältnismäßig ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich zulässig bleibt, aber strengen Anforderungen genügen muss, um nicht als unzulässige Strafzahlung eingestuft zu werden. Das Urteil des EuGH bietet damit eine klare Orientierung und stärkt gleichzeitig den Verbraucherschutz im Bereich der Kreditverträge.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/vorfaelligkeitsentschaedigung-100.html

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