Bank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung iHv ca. 72.000 EUR verurteilt
Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) entschied mit Urteil vom 20.03.2024 und AZ. 4 U 35/23, dass die Vorfälligkeitsentschädigung wegen fehlerhaften Angaben zurückforderbar war. Die Bank hatte fehlerhafte Angaben in Ihrem Vertrag. Dies ist ein weiterer Sieg in Sachen Vorfälligkeitsentschädigung.
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/24313
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