Streitwert einer Pflichtteilsstufenklage
Das OLG München entschied am 14. August 2023 (Az. 33 W 321/23), dass der Streitwert einer Pflichtteilsstufenklage nach den realistischen wirtschaftlichen Erwartungen des Klägers zu Beginn des Verfahrens zu bemessen ist. Wenn diese Erwartungen jedoch offensichtlich unzutreffend waren, kann der Streitwert auch auf Grundlage der Erkenntnisse am Ende des Verfahrens angepasst werden. Im konkreten Fall wurde festgestellt, dass der ursprünglich angegebene Streitwert zu niedrig war, weshalb der endgültige Streitwert nach den tatsächlich erzielten Ergebnissen bemessen wurde.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-21933?hl=true
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