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Dunkelziffer Enterbung Geltendmachung Pflichtteil

Dunkelziffer bei Enterbung und Pflichtteilsgeltendmachung

Dunkelziffer bei Enterbung und Pflichtteilsgeltendmachung
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Dunkelziffer bei Enterbung und Pflichtteilsgeltendmachung

Motive für eine Enterbung

Es gibt viele Gründe, warum Eltern ein Kind enterben, doch oft sind diese nicht so nachvollziehbar, wie man vielleicht denken mag. Häufig trifft es gerade die eigenständigeren Kinder, deren Lebensstil den Eltern missfällt oder die sich weigern, in den Familienbetrieb einzusteigen. Ein weiterer Grund für eine Enterbung kann sein, dass das Kind nicht bereit ist, einen Elternteil bis zu dessen Tod zu pflegen – oft als Reaktion darauf, dass sich die Eltern zuvor selbst wenig um das Kind gekümmert haben.

Dunkelziffer bei den Pflichtteilsberechtigten

Das Nettovermögen privater Haushalte in Deutschland hat sich in den letzten 20 Jahren auf 13,8 Billionen Euro mehr als verdoppelt. Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin zufolge werden jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Die durchschnittliche Erbschaft pro Person liegt dabei real bei über 85.000 Euro. Wie viele Personen jährlich enterbt werden, bleibt jedoch unbekannt. Zudem gibt es eine erhebliche Dunkelziffer von Pflichtteilsberechtigten, die entweder gar nicht wissen, dass ihnen ein Pflichtteil zusteht, oder sich nicht trauen, diesen Anspruch gegenüber ihren Geschwistern durchzusetzen – sei es aus Scham oder mangelndem Selbstbewusstsein.

https://www.datev-magazin.de/praxis/rechtsberatung/rueckenwind-fuer-enterbte-93032

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