Die juristischen Auseinandersetzungen um die Rückforderung der Corona-Soforthilfen spitzen sich weiter zu. Nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg bereits mehreren Musterklagen gegen die Rückzahlung stattgegeben hatte, deutet sich nun auch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein Erfolg für betroffene Unternehmen an.
Stuttgart – In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ging es um zwei besonders betroffene Branchen: Friseure sowie die Hotellerie und Gastronomie. Diese mussten im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 für Wochen komplett schließen und erhielten daraufhin Soforthilfen des Landes. Doch viele Empfänger sahen sich später mit Rückforderungen konfrontiert, die für zahlreiche Betriebe existenzbedrohend waren.
Bereits im Juli hatte das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden, dass die Rückforderungen rechtswidrig sein könnten. Nun schließt sich die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart dieser Einschätzung an. Zwar liegt noch kein abschließendes Urteil vor, doch die mündliche Verhandlung am vergangenen Mittwoch machte deutlich, dass die Argumentation der L-Bank auf rechtlich unsicherem Boden steht.
Sollte das Urteil die Einschätzung des Gerichts bestätigen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für zahlreiche Unternehmen haben, die von den Rückforderungen betroffen sind. Die Entscheidung dürfte zudem Signalwirkung für weitere laufende Verfahren haben.
Betroffene Unternehmen sollten die Entwicklung genau verfolgen und prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offenstehen.
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