Während der Corona-Pandemie erhielten 56.000 Unternehmen in Schleswig-Holstein Soforthilfen. Nun fordert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) 30 Millionen Euro zurück, da bei der Schlussabrechnung festgestellt wurde, dass einige Unternehmen zu hohe Beträge erhalten hatten. Insgesamt belaufen sich die Rückforderungen aus zwei Rückmeldeverfahren auf 189 Millionen Euro, von denen bisher 149 Millionen Euro zurückgezahlt wurden.
Viele Unternehmen stehen nun vor finanziellen Herausforderungen. Etwa 1.700 haben Widerspruch gegen die Rückforderungen eingelegt. Der Wirtschaftsminister Schleswig-Holsteins, Claus Ruhe Madsen (CDU), betont, dass diese Hilfen als Überbrückung gedacht waren und nicht der dauerhaften Unterstützung von Unternehmen dienen sollten. Zudem seien Zinsen auf unrechtmäßig erhaltene Gelder gerechtfertigt.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) rät betroffenen Unternehmen, bei Zahlungsschwierigkeiten mit der IB.SH Kontakt aufzunehmen, um mögliche Ratenzahlungen oder Stundungen zu vereinbaren. Unternehmer stehen vor der Entscheidung, ob sie zur Rückzahlung neue Kredite aufnehmen müssen. Die Unsicherheit über die endgültigen Beträge belastet viele Unternehmen stark.
Wir glauben, dass viele Bescheide im Einzelfall eben doch nicht rechtmäßig sind. Dafür müssen die einem zustehenden Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage genutzt werden.
Betroffene von der Corona Soforthilfe oder anderen Hilfen sollten prüfen, welche Rechtsmittel es gegen die Bescheide gibt.
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