Klage gegen Rückzahlung Corona Soforthilfe erfolgreich
Der SWR berichtet am 11.07.2024, dass einige Unternehmen ihre Corona Hilfen nicht zurückzahlen muss. Der SWR berichtet „In fünf von sechs Fällen der Musterverfahren hat das Gericht nun Rückforderungsbescheide der Landeskreditbank Baden-Württemberg aufgehoben.“
Damit stellt sich nunmehr die Frage, ob die Bescheide der L-Bank in Sachen Rückzahlung der Corona-Hilfen rechtswidrig waren. Das Verwaltungsgericht Freiburg sagt, dass dies in fünf von sechs Fällen der Fall war.
Die Rückforderungsbescheide über die Rückzahlung der Corona Soforthilfen durch die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) wurden aufgehoben.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/verfahren-corona-hilfen-freiburg-100.html