Wie wehrt der Arbeitgeber sich gegen Lowperformer?
So berichtet das Handelsblatt: Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, sich gegen Low Performer zu wehren, doch diese müssen rechtlich gut abgesichert sein. Es ist wichtig, zunächst die Leistungsdefizite genau zu dokumentieren. Dies kann durch regelmäßige Mitarbeitergespräche, klare Zielvereinbarungen und das Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten geschehen. Wenn keine Verbesserung eintritt, können Abmahnungen folgen. Eine Kündigung aufgrund von Leistungsmängeln ist rechtlich möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer negativen Prognose für die Zukunft und dem Nachweis, dass der Mitarbeiter trotz intensiver Bemühungen dauerhaft unter den Erwartungen bleibt. Eine Beratung durch einen Anwalt ist hierbei unverzichtbar, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
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