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Vorsicht vor unmoralischen Angeboten von bet365: Spieler sollten nicht auf Rückerstattungsdeals hereinfallen

Vorsicht vor unmoralischen Angeboten von bet365: Spieler sollten nicht auf Rückerstattungsdeals hereinfallen
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Vorsicht vor unmoralischen Angeboten von bet365: Spieler sollten nicht auf Rückerstattungsdeals hereinfallen

In jüngster Zeit ist ein fragwürdiges Verhalten des Sportwettenanbieters bet365 aufgefallen. Bet365 macht Spielern, die Verluste erlitten haben, Angebote zur Rückerstattung eines kleinen Teils ihrer Verluste – in der Regel zwischen 3-5 Prozent. Aus Sicht der Anwälte von TES Rechtsanwälte & Steuerberater handelt es sich hierbei jedoch um äußerst nachteilige Deals für die Spieler. Denn diese geringen Rückerstattungen stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlich erlittenen Verlusten, und Spieler würden durch die Annahme solcher Angebote auf erheblich größere Beträge verzichten, die sie möglicherweise rechtlich geltend machen könnten.

Besonders problematisch ist die Vorgehensweise von bet365 in Verbindung mit Datenschutzanfragen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wenn Spieler ihre Datenschutzrechte geltend machen und Auskünfte verlangen, reagiert bet365 oft verzögert. Statt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von einem Monat zu antworten, teilt bet365 regelmäßig mit, dass die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden müsse. Diese Praxis wirft Fragen bezüglich der Transparenz und Fairness des Anbieters auf.

Spieler sollten sich daher nicht von solchen Angeboten blenden lassen und in Erwägung ziehen, rechtlichen Rat einzuholen, um ihre Ansprüche umfassend zu prüfen und durchzusetzen.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Potsdam&Datum=13.09.2022&Aktenzeichen=12%20O%20244%2F21

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