Startseite
>
News
>
Vermieter gibt Kaution nicht zurück – Was Sie als Mieter tun können

Vermieter gibt Kaution nicht zurück

Vermieter gibt Kaution nicht zurück – Was Sie als Mieter tun können
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Vermieter gibt Kaution nicht zurück – Was Sie als Mieter tun können

Es kommt häufig vor, dass Vermieter nach Beendigung eines Mietverhältnisses die Kaution nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht zurückzahlen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und wissen, wie sie vorgehen müssen. In diesem Beitrag erklären wir, was Sie tun können, wenn Ihr Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt und auf welche rechtlichen Bestimmungen Sie sich stützen können.

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Grundsätzlich dient die Mietkaution dazu, dem Vermieter Sicherheit zu bieten. Er kann die Kaution verwenden, um offene Forderungen aus dem Mietverhältnis zu decken, beispielsweise Mietrückstände, Schäden an der Wohnung oder offene Betriebskostenabrechnungen. Der Vermieter ist jedoch nicht berechtigt, die Kaution ohne Grund dauerhaft einzubehalten. Nach der Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter nur dann ein Einbehaltungsrecht, wenn noch bestimmte Forderungen offen sind, wie z.B.:

  • Offene Mieten: Wenn noch Mietzahlungen ausstehen, kann der Vermieter die Kaution entsprechend verrechnen.
  • Schäden an der Wohnung: Ist die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben worden, kann der Vermieter die Kaution oder Teile davon für Reparaturen verwenden.
  • Betriebskostenabrechnung: Wenn eine Betriebskostenabrechnung noch aussteht und eine Nachzahlung zu erwarten ist, kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Erstellung der Abrechnung einbehalten. Wichtig: Er darf nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur den Betrag, der voraussichtlich für eine Nachzahlung notwendig ist.

Falscher Grund: „Ich habe die Wohnung gekauft und keine Kaution erhalten“

Ein häufiger Einwand von Vermietern nach einem Eigentümerwechsel ist, dass sie behaupten, keine Kaution erhalten zu haben. Doch dies stellt keinen gültigen Grund dar, die Kaution nicht zurückzuzahlen. Gemäß § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) tritt der neue Eigentümer in alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters ein. Das bedeutet auch, dass er für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich ist, selbst wenn er diese nicht vom Vorbesitzer erhalten hat. Der Mieter muss also nicht nachverfolgen, wo die Kaution geblieben ist – diese Verpflichtung liegt beim neuen Vermieter.

Schritte zur Rückforderung der Kaution

Wenn der Vermieter die Kaution ohne rechtlichen Grund nicht zurückzahlt, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Mahnfrist setzen
    Setzen Sie dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Rückzahlung der Kaution. Eine Frist von 14 Tagen ist in der Regel ausreichend.
  2. Musterschreiben zur Rückforderung
    Hier ein Beispiel für ein Musterschreiben, das Sie verwenden können, um die Kaution zurückzufordern:

Betreff: Rückforderung der Mietkaution

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Vermieters],

das Mietverhältnis für die Wohnung [Adresse der Wohnung] ist seit dem [Datum des Mietendes] beendet. Hiermit fordere ich Sie auf, die Mietkaution in Höhe von [Betrag der Kaution] unverzüglich, spätestens jedoch bis zum [Datum], auf das folgende Konto zurückzuzahlen:

Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]

Sollten Sie die Rückzahlung der Kaution nicht innerhalb dieser Frist leisten, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

  1. Juristische Unterstützung bei ausbleibender Zahlung
    Sollte der Vermieter auch nach der gesetzten Frist nicht zahlen, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ein Anwalt kann für Sie die Rückzahlung der Kaution gerichtlich geltend machen und weitere Schritte wie die Einleitung eines Mahnverfahrens in die Wege leiten.

Kontaktieren Sie uns

Sollte Ihr Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen und Sie möchten rechtliche Schritte einleiten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sorgen dafür, dass Sie Ihre Mietkaution zurückerhalten.

Fazit:

Wenn der Vermieter Ihre Kaution ohne berechtigten Grund einbehält, haben Sie das Recht, diese zurückzufordern. Setzen Sie den Vermieter zunächst schriftlich in Verzug und nutzen Sie ein Musterschreiben zur Rückforderung. Sollte keine Reaktion erfolgen, sollten Sie nicht zögern, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Jetzt Beratung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.