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Ansprüchen wegen Abwertung bei UniImmo: Wohnen ZBI Fonds

Verbraucherzentrale informiert zu Ansprüchen wegen Abwertung bei UniImmo: Wohnen ZBI Fonds

Verbraucherzentrale informiert zu Ansprüchen wegen Abwertung bei UniImmo: Wohnen ZBI Fonds
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Verbraucherzentrale informiert zu Ansprüchen wegen Abwertung bei UniImmo: Wohnen ZBI Fonds

Die Fondsgesellschaft Union Investment hat kürzlich Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI darüber informiert, dass die Anteilspreise um rund 17 Prozent herabgesetzt wurden. Diese Neubewertung erfolgte aufgrund aktueller Marktentwicklungen gemäß §251 Kapitalanlagegesetzbuch. Viele Anleger fragen sich nun, ob sie Ansprüche wegen Falschberatung geltend machen können.

Die Verbraucherzentrale erklärt, dass die nachträgliche Abwertung des Fonds allein in der Regel nicht ausreicht, um eine Falschberatung nachzuweisen. Eine Falschberatung könnte jedoch vorliegen, wenn Ihnen der Fonds als sehr sichere Anlage verkauft wurde oder wenn Sie bei der Beratung angegeben haben, dass Sie jederzeit über Ihre Anlagesumme verfügen müssen.

Wichtig zu beachten ist, dass Sie als Anleger die Beweislast tragen. Es ist daher ratsam, Ihre Unterlagen, insbesondere die "Geeignetheitserklärung", sorgfältig zu prüfen. Diese Erklärung sollte Auskunft über Ihr Anlageziel und Ihre Risikobereitschaft geben. Darüber hinaus könnte eine Person, die den Inhalt des Beratungsgesprächs bezeugen kann, hilfreich sein, um mögliche Ansprüche zu untermauern.

Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden, um Ihre Situation genau prüfen zu lassen und weitere Schritte zu planen.

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