Verbraucherschutz im Fokus: OLG Düsseldorf unterstützt Coachingnehmer bei Rückforderungen
Das OLG Düsseldorf hat einem Coachingnehmer Recht gegeben, der aufgrund unzureichender Leistungen seines Coaches die Rückzahlung verlangte. Der Kläger hatte für ein teures Coaching zur Persönlichkeitsentwicklung mehrere Tausend Euro bezahlt, ohne die versprochenen Fortschritte zu sehen. Das Gericht entschied, dass der Coach seine vertraglichen Pflichten verletzt habe, indem er unerfüllbare Erwartungen geweckt hatte. Das Urteil zeigt, dass Verbraucher auch bei hochpreisigen Dienstleistungen wie Coaching nicht schutzlos sind und Rückforderungen stellen können, wenn die Leistung nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht.
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