Urteil gegen NV Business Consulting (Philipp Lang) – Vertrag wegen fehlender Zulassung nichtig
Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 18.03.2025 (Az. 4 O 242/24) entschieden, dass die von einem Unternehmer gezahlte Coaching-Gebühr in Höhe von 9.500 EUR vollständig zurückerstattet werden muss. Grund dafür ist die fehlende Zulassung nach § 12 FernUSG (Fernunterrichtsschutzgesetz) auf Seiten des Anbieters Philipp Lang & NV Business Consulting.
Das Urteil könnte auch die umstrittene Hochpreis-Abo-Methode, mit der Kunden hohe Beträge für Coaching-Programme zahlen müssen, betreffen. Insbesondere das Philipp Lang Coaching gerät damit erneut in die Kritik. Das LG Tübingen stellte klar, dass das FernUSG auch auf Verträge zwischen Unternehmern Anwendung findet, sofern die Coaching-Dienstleistung als Fernunterricht einzustufen ist. Da Philipp Lang & NV Business Consulting die erforderliche Zulassung nicht nachweisen konnte, erklärte das Gericht den Vertrag für nichtig.
Die Philipp Lang Kosten für solche Programme bewegen sich oft im hohen vierstelligen Bereich. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Anbieter ähnlicher Coaching-Konzepte haben. Besonders in der Vak-Coach-Kritik wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass viele Hochpreis-Coaching-Modelle rechtlich fragwürdig sein könnten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte keine Berufung eingelegt werden, bleibt es bestehen – mit möglichen Auswirkungen für zahlreiche weitere Betroffene. Wenn Sie einen Vertrag nach der Hochpreis-Abo-Methode abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen lassen, ob auch Sie Rückzahlungsansprüche geltend machen können.
Aktuelle Urteilsübersicht zur NV Business Consulting GmbH
In den letzten Monaten wurden mehrere Urteile gegen die NV Business Consulting GmbH gefällt. Die Gerichte haben dabei in verschiedenen Konstellationen zugunsten der Kunden entschieden. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:
- LG Tübingen, Urteil vom 18.03.2025, Az.: 4 O 242/24 - NV Business Consulting GmbH (Philipp Lang) wurde zu Rückzahlung von 9.500 EUR verurteilt
- LG Bochum, Urteil vom 03.12.2024, Az. I-3 O 101/24 - NV Business Consulting GmbH (Philipp Lang) wurde zu Rückzahlung von 5.800 EUR verurteilt
- LG Paderborn, Anerkenntnisurteil vom 06.08.2024, Az.: 3 O 196/24 - NV Business Consulting GmbH – Rückzahlung i.H.v. 4.750,00 Euro
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