Rückforderung erfolgreich: OLG München bestätigt Ansprüche gegen Coaches
Das Oberlandesgericht München hat in einem bemerkenswerten Fall entschieden, dass Coachingnehmer ihre Zahlungen zurückfordern können, wenn der Coach wesentliche Versprechungen nicht einhält. In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger mehrere Tausend Euro für ein Karrierecoaching bezahlt, das jedoch keine greifbaren Erfolge brachte. Das Gericht stellte fest, dass der Coachingvertrag grob fehlerhaft war und der Coach unzureichende Leistungen erbracht hatte. Damit stärkte das OLG München die Rechte der Verbraucher und unterstrich, dass Coachingdienstleistungen nicht von Ergebnissen entkoppelt werden dürfen.
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