Achtung vor Revolvo: BaFin warnt vor unseriösem Krypto-Anbieter
Anleger, die auf der Website revolvo.pro investiert haben, könnten Opfer eines betrügerischen Anbieters geworden sein. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat am 07.03.2025 eine offizielle Warnung veröffentlicht und stellt klar, dass Revolvo ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptodienstleistungen anbietet.
Obwohl sich Revolvo als seriöser Anbieter für den Handel mit Krypto-Assets präsentierte, gibt es keine behördliche Genehmigung für das Angebot. Besonders brisant: Die BaFin weist darauf hin, dass Revolvo fälschlicherweise behauptet habe, mit der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH oder der Börse Stuttgart GmbH verbunden zu sein. Die Behörde spricht in diesem Zusammenhang von Identitätsdiebstahl.
Da sich die Website revolvo.pro mittlerweile nicht mehr aufrufen lässt, ist unklar, ob der Anbieter noch erreichbar ist. Es besteht jedoch die erhebliche Gefahr, dass Kundengelder oder Kryptowährungen nicht wie versprochen angelegt wurden, sondern stattdessen ein Betrug vorliegt.
Betroffene Anleger sollten daher sofort handeln und prüfen, ob eine Rückholung der investierten Gelder oder ein Anspruch auf Schadensersatz – etwa nach § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) – in Frage kommt.
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Hier gehts zur Originalmeldung der BaFin
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