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Pfändungstabelle 2024 - Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2024

Pfändungstabelle 2024 - Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2024

Pfändungstabelle 2024 - Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2024
Rechtsanwalt
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Pfändungstabelle 2024 - Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2024

Die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz über Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2024 bietet eine umfassende Übersicht über die Pfändungsfreigrenzen mit der Pfändungstabelle 2024. Diese Grenzen legen fest, welcher Teil des Einkommens unpfändbar ist, um den notwendigen Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familie zu sichern. Die Tabellen sind nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen gegliedert und berücksichtigen auch besondere Situationen, wie z.B. Einkommenssteigerungen. Die aktualisierten Werte für 2024 reflektieren die jährliche Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung

Das unpfändbare Arbeitskommen steigt demnach nach § 850 c ZPO von 1.402,28 EUR auf 1.491,75 EUR monatlich.

Die entsprechenden Tabelle zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen lassen sich der Tabelle des Bundesministerium der Justiz entnehmen.

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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