OLG Stuttgart: Kundenfreundliches Urteil bei ungenügender Leistung im Coaching-Vertrag
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat zugunsten eines Coachingnehmers entschieden, der nach unzureichender Leistung des Coaches seine Investition zurückverlangte. Der Kläger hatte ein mehrmonatiges Coaching gebucht, jedoch keine der versprochenen Ergebnisse erzielt. Das Gericht erkannte, dass die Leistung des Coaches nicht dem vertraglich geschuldeten Erfolg entsprach und entschied auf Rückzahlung der gesamten Summe. Das Urteil ist richtungsweisend für Verbraucher, die gegen mangelnde Coaching-Qualität vorgehen möchten. Es verdeutlicht, dass Coaches für die Qualität und den Erfolg ihrer Dienstleistungen haften können.
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.08.2024, Az.: 13 U 176/23
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Stuttgart&Datum=29.08.2024&Aktenzeichen=13%20U%20176%2F23
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