OLG Celle: Erfolgreiche Rückforderung von Coaching-Gebühren durch Verbraucherschutz
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass ein Coachingnehmer die bezahlten Gebühren vollständig zurückfordern kann, wenn das Coaching nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprach. Ein Kunde hatte ein hochpreisiges Coaching-Programm in Anspruch genommen, das jedoch nicht die versprochenen Ergebnisse lieferte. Das Gericht befand, dass der Anbieter seine vertraglichen Pflichten verletzt habe und sprach dem Coachingnehmer die Rückzahlung zu. Dieses Urteil setzt ein wichtiges Signal für Verbraucherrechte und stärkt die Position von Kunden in der wachsenden Coaching-Branche.
OLG Celle, Beschluss vom 29.05.2024, Az.: 13 U 8/24
https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001579595.htm
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