Die Lücke in der Strafverfolgung beim illegalen Glücksspiel
§ 284 StGB und § 285 StGB bilden ein sogenanntes verbundenes Delikt, bei dem die Teilnahme am illegalen Glücksspiel untrennbar mit der Durchführung solcher Spiele verbunden ist. Laut diesen Bestimmungen ist nicht nur die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar, sondern auch das Veranstalten solcher Spiele ohne entsprechende Genehmigung.
Trotz dieser klaren gesetzlichen Regelungen stellen viele Urteile fest, dass Glücksspiel ohne eine offizielle Genehmigung illegal ist. Dies wirft die Frage auf, warum insbesondere Manager und Betreiber von Online-Casinos, die möglicherweise Milliarden EUR an Gewinnen erzielen, nicht mit denselben Ermittlungen und Anklagen konfrontiert werden wie die einzelnen Spieler.
Ermittlungen gegen kleinere Teilnehmer
Es ist bemerkenswert, dass die Strafverfolgung häufig gegen den „kleinen Bürger“ gerichtet ist, der möglicherweise unbewusst an illegalen Sportwetten oder Lottospielen teilgenommen hat. Diese Personen erhalten Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft und müssen sich rechtfertigen, obwohl sie oft nicht wussten, dass die von ihnen genutzten Online-Plattformen illegal waren.
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Fehlende Ermittlungen gegen Casino-Manager
Im Gegensatz dazu erscheinen die Ermittlungen gegen Geschäftsführer und Manager von Online-Casinos, die Millionen oder sogar Milliarden EUR an Gewinnen gemacht haben, häufig weniger intensiv oder sogar ausbleibend. Diese Diskrepanz wirft ernsthafte Fragen über die Fairness und Effektivität der Strafverfolgung auf. Es bleibt unklar, warum die Verantwortlichen auf der Betreiberseite nicht in gleichem Maße verfolgt werden wie die einzelnen Spieler.