Startseite
>
News
>
keine Anzeigen gegen Casino Manager

Lücke Strafverfolgung bei § 284 StGB

§ 284 StGB - Anklagen gegen Casino-Manager
Rechtsanwalt
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt

Die Lücke in der Strafverfolgung beim illegalen Glücksspiel

§ 284 StGB und § 285 StGB bilden ein sogenanntes verbundenes Delikt, bei dem die Teilnahme am illegalen Glücksspiel untrennbar mit der Durchführung solcher Spiele verbunden ist. Laut diesen Bestimmungen ist nicht nur die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar, sondern auch das Veranstalten solcher Spiele ohne entsprechende Genehmigung.

Trotz dieser klaren gesetzlichen Regelungen stellen viele Urteile fest, dass Glücksspiel ohne eine offizielle Genehmigung illegal ist. Dies wirft die Frage auf, warum insbesondere Manager und Betreiber von Online-Casinos, die möglicherweise Milliarden EUR an Gewinnen erzielen, nicht mit denselben Ermittlungen und Anklagen konfrontiert werden wie die einzelnen Spieler.

Ermittlungen gegen kleinere Teilnehmer

Es ist bemerkenswert, dass die Strafverfolgung häufig gegen den „kleinen Bürger“ gerichtet ist, der möglicherweise unbewusst an illegalen Sportwetten oder Lottospielen teilgenommen hat. Diese Personen erhalten Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft und müssen sich rechtfertigen, obwohl sie oft nicht wussten, dass die von ihnen genutzten Online-Plattformen illegal waren.

{{ermittlungsverfahren-illegales-gluecksspiel="/component-reserver"}}

Fehlende Ermittlungen gegen Casino-Manager

Im Gegensatz dazu erscheinen die Ermittlungen gegen Geschäftsführer und Manager von Online-Casinos, die Millionen oder sogar Milliarden EUR an Gewinnen gemacht haben, häufig weniger intensiv oder sogar ausbleibend. Diese Diskrepanz wirft ernsthafte Fragen über die Fairness und Effektivität der Strafverfolgung auf. Es bleibt unklar, warum die Verantwortlichen auf der Betreiberseite nicht in gleichem Maße verfolgt werden wie die einzelnen Spieler.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),Jahren%20oder%20mit%20Geldstrafe%20be

Jetzt Beratung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.