LG Hamburg: Immobilienkredit als sittenwidrig eingestuft
Das Landgericht (LG) Hamburg hat in einem Urteil (Az. 325 O 110/22) einen Immobilienkredit mit einem effektiven Zinssatz von 10,64 Prozent als sittenwidrig eingestuft. Die Konsequenz: Der Vertrag ist nichtig. Der verklagte Kreditvermittler muss seine Provision in Höhe von mehr als 5000 Euro an den Kunden zurückzahlen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in einem älteren Urteil (Az. XI ZR 252/89) festgelegt, dass ein Kredit als sittenwidrig gilt, wenn der Vertragszins mehr als doppelt so hoch ist wie der marktübliche Effektivzins. Diese Rechtsprechung gilt bis heute.
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001557084