LG Erfurt stoppt überhöhte Zinsen trotz vermeintlich reduzierter Kreditwürdigkeit
Viele Kreditinstitute versuchen, die klare Rechtsprechung zu sittenwidrigen Zinsen zu umgehen, indem sie argumentieren, der Kunde habe eine reduzierte Kreditwürdigkeit und somit sei ein erhöhter Zinssatz gerechtfertigt. Nach unserer Erfahrung wird dies häufig als Grund angeführt, um überhöhte Zinsen zu rechtfertigen.
Doch dieser Argumentation hat das Landgericht (LG) Erfurt nun einen Strich durch die Rechnung gemacht. In einem bemerkenswerten Urteil (Az.: 9 O 101/23) stellte das Gericht klar, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kreditwürdigkeitsprüfung keine erhöhten Rückzahlungsrisiken bestehen dürfen, die einen Aufschlag zum Marktzins rechtfertigen.
Das Gericht argumentierte, dass Kreditinstitute Darlehen nur an kreditwürdige Kunden vergeben dürfen. Der Zinssatz muss sich dabei in der Nähe des Marktzinses bewegen. Wenn ein Kunde nicht kreditwürdig ist, darf ihm überhaupt kein Kredit gewährt werden. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher und setzt Banken unter Druck, ihre Zinspolitik fair und transparent zu gestalten.
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001540072