Keine Mithaftung für Autokredit
Wenn eine Bank verlangt, dass die Lebensgefährtin eines Darlehensnehmers den Kreditvertrag mitunterzeichnet, kann dies sittenwidrig sein, wenn die Lebensgefährtin durch die Mithaftung finanziell erheblich überfordert wird.
In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Oldenburg die Rechtsprechung des BGH zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungserklärungen bestätigt. Demnach handelt eine Bank sittenwidrig, wenn sie die Lebensgefährtin eines Darlehensnehmers zur Mithaftung zwingt, obwohl die Bank erkennen kann, dass diese dadurch finanziell überfordert wird.
OLG-Urteil: Sittenwidrige Mithaftung bei Darlehensverträgen | Recht | Haufe