Ist eine Mahnung per Mail zulässig?
Ja, eine Mahnung per E-Mail ist grundsätzlich zulässig, sofern der Schuldner diese Form der Kommunikation akzeptiert hat oder keine andere vertragliche Vereinbarung besteht, die eine bestimmte Form für Mahnungen vorschreibt. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:
- Nachweisbarkeit: Eine E-Mail-Mahnung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie sicherstellen können, dass der Schuldner die E-Mail erhalten und gelesen hat. Im Streitfall könnte der Schuldner behaupten, die E-Mail nicht erhalten zu haben, was die Durchsetzung Ihrer Forderungen erschweren könnte. Um die Nachweisbarkeit zu erhöhen, können Sie eine Lesebestätigung anfordern oder die E-Mail in Kombination mit einem anderen Medium (z. B. per Einschreiben) versenden.
- Vertragliche Regelungen: Überprüfen Sie, ob im Vertrag mit Ihrem Kunden eine bestimmte Form für Mahnungen vorgesehen ist. Wenn beispielsweise eine schriftliche Mahnung per Post vereinbart wurde, könnte eine Mahnung per E-Mail nicht ausreichend sein.
- Elektronische Kommunikation: Wenn im Geschäftsverkehr bereits regelmäßig per E-Mail kommuniziert wird und der Schuldner darauf reagiert, spricht nichts dagegen, auch die Mahnung per E-Mail zu versenden.
- Besondere Fälle: Bei bestimmten Geschäften, wie z. B. bei Verbrauchern, können strengere Anforderungen gelten. In solchen Fällen ist es ratsam, die Mahnung zusätzlich auf einem sichereren Kommunikationsweg zu versenden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Eine Mahnung per E-Mail ist zulässig und kann eine schnelle und einfache Methode sein, um Ihre Forderungen geltend zu machen. Achten Sie jedoch auf die Nachweisbarkeit und erwägen Sie, bei hohen Beträgen oder unsicherer Kommunikation einen zusätzlichen sicheren Weg wie ein Einschreiben zu wählen.
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