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Geschäftsführer der Go Solar GmbH verschwindet mit Firmengeldern

Geschäftsführer der Go Solar GmbH verschwindet mit Firmengeldern

Geschäftsführer der Go Solar GmbH verschwindet mit Firmengeldern
Rechtsanwältin
Christina Bender
Rechtsanwältin

Geschäftsführer der Go Solar GmbH verschwindet mit Firmengeldern

Berichten zufolge hat der Geschäftsführer der Go Solar GmbH das Firmenkonto vollständig geräumt und ist spurlos verschwunden. Die offizielle Firmenadresse in der Sonnenstraße 7a in Oberschleißheim existiert weiterhin, doch der Geschäftsbetrieb scheint zum Erliegen gekommen zu sein. Während die Bewertungen und Erfahrungen mit der Go Solar GmbH zuvor positiv waren, melden nun tausende Kunden Betrugsfälle und beklagen die Praktiken des Geschäftsführers.

Der Vorfall wird als schwerwiegender Fall von Solar-Betrug bezeichnet, bei dem Anzahlungen entgegengenommen, jedoch keine Leistungen erbracht wurden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Photovoltaik kann betroffenen Kunden möglicherweise helfen, zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen.

Aktuellen Informationen zufolge hat sich der Geschäftsführer, ein nigerianischer Staatsbürger (C.P.O), vermutlich nach Nigeria abgesetzt. Dabei lief das Geschäft zunächst vielversprechend: Die Go Solar GmbH bot eine All-In-One-Photovoltaikanlage zu einem konkurrenzlosen Preis von 16.999 EUR an und arbeitete sogar in Kooperation mit Viessmann.

Mögliche rechtliche Schritte für betroffene Kunden

  1. Strafanzeige erstatten: Kunden, die eine Anzahlung geleistet haben, sollten unverzüglich eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das Betrugsdezernat der Kriminalpolizei München hat bereits ein Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen BY 8664-505775-24/1 eingeleitet. Eine Anzeige kann helfen, den Fall voranzutreiben und weitere Betroffene zu identifizieren.
  2. Zivilrechtliche Ansprüche prüfen: Betroffene sollten in Erwägung ziehen, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Go Solar GmbH oder den Geschäftsführer geltend zu machen, beispielsweise durch eine Klage auf Rückzahlung der Anzahlung oder Schadensersatz.
  3. Insolvenzverfahren: Sollte das Unternehmen insolvent sein, können die Kunden ihre Ansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden. Hierbei ist schnelles Handeln wichtig, um in der Gläubigerrangfolge nicht benachteiligt zu werden.
  4. Sammelklagen: Es könnte sinnvoll sein, sich mit anderen Betroffenen zusammenzuschließen und eine Sammelklage in Betracht zu ziehen. Dies kann die Durchsetzung der Ansprüche erleichtern und die Kosten für die einzelnen Kunden reduzieren.
  5. Anwaltliche Beratung: Es ist ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt für Vertrags- oder Verbraucherrecht beraten zu lassen. Ein Anwalt kann die rechtliche Situation einschätzen und die bestmögliche Strategie zur Durchsetzung der Ansprüche entwickeln

Präventive Maßnahmen für die Zukunft

Um ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden, sollten Kunden ihre Verträge genau prüfen und sich vorab über die Reputation eines Unternehmens informieren. Es ist zudem ratsam, Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren, bei denen die vollständige Zahlung erst nach vollständiger Leistungserbringung erfolgt.

Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht, uns für eine kostenlose Erstberatung zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und rechtliche Schritte einzuleiten.

Aktuelle Presseberichte:

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