Gericht stärkt Coachingnehmer: OLG Karlsruhe urteilt zugunsten von Rückforderungen
Ein Urteil des OLG Karlsruhe hat die Position von Coachingnehmern deutlich gestärkt. Ein Kunde, der ein Business-Coaching zur Unternehmensentwicklung in Anspruch genommen hatte, forderte nach fehlendem Erfolg sein Geld zurück. Das Gericht bestätigte, dass der Coach nicht nur für die Durchführung des Coachings, sondern auch für das Erreichen eines vertraglich festgelegten Ziels verantwortlich sei. Da das Coaching nicht zum versprochenen Erfolg führte, wurde dem Coachingnehmer die Rückerstattung zugesprochen. Diese Entscheidung unterstreicht, dass Coaches für überzogene Leistungsversprechen haftbar gemacht werden können.
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