EuGH-Vorlage:- in Sachen I ZR 90/23 (Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten) (Verhandlung: 27.06.2024)
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) steht vor der Entscheidung, ob ein Sportwettenanbieter, der in Deutschland ohne die erforderliche behördliche Konzession operierte, verpflichtet ist, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers zu erstatten. Im Gegensatz zu einem anderen Verfahren (Aktenzeichen I ZR 53/23), das der Senat ausgesetzt hat und in dem es um Online-Pokerspiele ging, die einem Totalverbot unterlagen, befasst sich dieses Verfahren speziell mit Online-Sportwetten.
Der beklagte Veranstalter hatte zwar eine Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2012) beantragt, diese jedoch erst 2020 erhalten, nachdem er jahrelang ohne deutsche Erlaubnis Wetten anbot. Aufgrund der rechtlichen Komplexität und der möglichen unionsrechtlichen Implikationen wurde nun eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung und die rechtliche Handhabung von Sportwetten in Deutschland haben.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR90-23.html