Rechtstipp: Anlagebetrug im Krypto-Trading mit TWAOO
1. Sachverhalt und Hintergründe
TWAOO präsentiert sich als angebliche Kryptobörse und lockt Anleger mit gefälschten Medienberichten und manipulierten Online-Artikeln. Doch hinter der vermeintlich professionellen Plattform verbirgt sich ein systematischer Betrug. Geschädigte berichten von Einzahlungen in Höhe von 50.000 bis 100.000 EUR, ohne jemals eine Auszahlung erhalten zu haben. Stattdessen werden den Betroffenen Scheingewinne angezeigt, um weitere Einzahlungen zu provozieren. Um eine Auszahlung zu erlangen, fordern die Täter zusätzliche Gebühren, etwa für Verifikationen oder VIP-Konten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 06.02.2025 eine offizielle Warnung zur Webseite www.twaao.com herausgegeben. Der Grund: TWAOO bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung in Deutschland an. Zudem nutzen die Täter WhatsApp-Gruppen, um Anleger gezielt zu manipulieren – oft unter dem Vorwand, dass ein angeblicher „Professor Schneider“ eine sichere Anlagestrategie vermittelt.
2. Rechtliche Einordnung
Fehlende Genehmigung
In Deutschland dürfen Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer BaFin-Lizenz angeboten werden. Da TWAOO eine solche Lizenz nicht besitzt, operiert die Plattform illegal. Anleger sollten sich ausschließlich an regulierte Anbieter wenden und eine behördliche Genehmigung prüfen.
Klassische Betrugsmasche
Die Vorgehensweise von TWAOO zeigt alle Merkmale eines Finanzbetrugs:
- Einsatz gefälschter Nachrichten und Werbeanzeigen
- Irreführende WhatsApp-Gruppen zur Manipulation von Anlegern
- Vortäuschen hoher Gewinne, um immer höhere Einzahlungen zu erreichen
- Systematische Verweigerung von Auszahlungen
Betroffene sollten schnellstmöglich rechtliche Schritte einleiten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
3. Empfohlene Maßnahmen
KEINE weiteren Einzahlungen!
Überweisen Sie auf keinen Fall weiteres Geld – auch dann nicht, wenn Ihnen eine Auszahlung in Aussicht gestellt wird
.
Sofortige rechtliche Beratung einholen!
Lassen Sie sich umgehend von einem spezialisierten Anwalt beraten, um Ihre Verluste rechtlich zu verfolgen und die Täter anzuzeigen.
Anzeige erstatten!
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Sichern Sie alle relevanten Dokumente wie Überweisungsbelege, E-Mails und Chatverläufe.
Kostenfreie Ersteinschätzung und Deckungsanfrage nutzen!
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – auch in Bezug auf eine mögliche Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
4. FAQ – Häufig gestellte Fragen
Q1: Was ist TWAOO?
A: TWAOO gibt sich als Kryptobörse aus, agiert jedoch ohne offizielle Lizenz und verwendet betrügerische Methoden.
Q2: Welche offiziellen Warnungen gibt es zu TWAOO?
A: Die BaFin hat am 06.02.2025 eine Warnung zur Webseite www.twaao.com herausgegeben.
Q3: Wie werden Anleger getäuscht?
A: Durch gefälschte Medienberichte, WhatsApp-Gruppen und unrealistische Gewinnversprechen. Anleger können zwar einzahlen, erhalten jedoch keine Auszahlungen.
Q4: Was soll ich tun, wenn ich bereits Geld eingezahlt habe?
A: Wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt und erstatten Sie Anzeige. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
Q5: Wie kann ich mich vor solchen Betrugsmaschen schützen?
A: Überprüfen Sie Anbieter auf eine BaFin-Lizenz und informieren Sie sich über Warnmeldungen offizieller Stellen.
5. Fazit
TWAOO ist ein klarer Fall von Anlagebetrug, der bereits zahlreichen Anlegern hohe Verluste eingebracht hat. Sollten Sie betroffen sein, zögern Sie nicht, sich rechtlichen Beistand zu holen. Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung und Deckungsanfrage an, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.
⚠ Hinweis: Dieser Rechtstipp ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall von einem spezialisierten Anwalt prüfen!
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