Abwertung des Uniimmo Wohnen ZBI: Erste Klage wegen Falschberatung gegen Volksbank eingereicht
Klagewelle wegen UniImmo Wohnen ZBI in Sicht: Die schlagartige Abwertung des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI von Union Investment hat in den letzten Monaten nicht nur erhebliche Verluste für zahlreiche Anleger mit sich gebracht, sondern nun auch erste rechtliche Konsequenzen. Wie unter anderem das Handelsblatt, die FAZ und FundResearch berichten, sind bereits die ersten Klagen wegen Falschberatung eingereicht worden.
Im Fokus steht eine Klage einer Anlegerin aus Baden-Württemberg, die über die Volksbank Böblingen 5.000 Euro in den Fonds investiert hat. Diese hatte während des Beratungsgesprächs ausdrücklich ein risikoloses Investment gefordert, dennoch wurde ihr der UniImmo Wohnen ZBI als passende Anlage empfohlen. Ein Beratungsprotokoll, das ein Pflichtdokument in der Anlageberatung darstellt, wurde ihr nicht ausgehändigt.
Die Klage könnte der Anfang einer größeren Welle von Schadensersatzforderungen sein, da sich bereits zahlreiche weitere Anleger betrogen fühlen. Viele von ihnen haben erhebliche Verluste erlitten, nachdem der Fonds im Juni 2024 um rund 17 % abgewertet wurde.
Die Berichte deuten darauf hin, dass die Falschberatung vor allem darin bestand, dass der Fonds sicherheitsorientierten Anlegern als risikoarm verkauft wurde. Angesichts der Volatilität des Immobilienmarktes und externer Faktoren wie steigende Zinsen und wirtschaftliche Unsicherheiten, war diese Einschätzung offenbar unzutreffend.
Für betroffene Anleger könnte der Weg über Klagen zu Schadensersatzansprüchen führen, insbesondere wenn das Beratungsprotokoll fehlt oder die Risikoeinschätzung unvollständig war. Die Abwertung des Fonds und die daraus resultierenden Verluste haben gezeigt, dass die Risiken möglicherweise nicht korrekt dargestellt wurden.
Handlungsbedarf für betroffene Anleger:
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