18,4% sind wohl Wucher
Ein Darlehensvertrag mit einem Nominalzinssatz von 15,20 % und einem Effektivzinssatz von 18,40 % ist laut Landgericht Erfurt (Urteil vom 15.05.2023, Az.: 9 O 101/23) als sittenwidrig und nichtig anzusehen, wenn der Darlehensnehmer nur 2.000,00 € pro Monat verdient. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf einen Vergleich des Zinssatzes mit der EWU-Zinsstatistik für Konsumentenkredite mit bis zu 5 Jahren Laufzeit (SUD 114) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine Abweichung von 100 % wurde als Kriterium für Sittenwidrigkeit herangezogen.
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001540072
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