Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Verteidigung?
Das kommt auf Ihre Versicherungsbedingungen an. Aber Grundsätzlich ist ein Strafrechtsschutz in den Versicherungsbedingungen inkludiert für sogenannte Vorsatztaten. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert, dann können wir Ihnen helfen diese zu erreichen, da wir der Ansicht sind, dass solange es keine Ermittlungen gegen den Anbieter des Glücksspiel gibt klar sein muss, dass es keinen Vorsatz des Teilnehmers geben kann.
Auch hat in vielen Fällen die Versicherung Deckungszusage bedingt zu erteilen. Also die Rechtsschutzversicherung hat die Kosten zu übernehmen, wenn der Vorwurf des Vorsatzes sich tatsächlich als unwahr herausstellt. Wird der Betroffene verurteilt wegen einem Vorsatzdelikt, dann hat die Versicherung einen Rückzahlungsanspruch.
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