Startseite
>
News
>
Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn es einen Alleinerben gibt?

Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn es einen Alleinerben gibt?

Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn es einen Alleinerben gibt?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn es einen Alleinerben gibt?

Wenn es einen Alleinerben gibt und ein Kind durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat dieses Kind trotzdem Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt in diesem Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den das Kind erhalten hätte, wenn es keine testamentarische Regelung gegeben hätte und die gesetzliche Erbfolge eingetreten wäre.

Beispielhafte Berechnung:

Angenommen, der Verstorbene hinterlässt eine Ehefrau (die nicht als Alleinerbin eingesetzt ist) und zwei Kinder, und eines der Kinder wird im Testament als Alleinerbe eingesetzt:

  1. Gesetzliche Erbfolge (ohne Testament):
    • Nach der gesetzlichen Erbfolge würde die Ehefrau 50% des Nachlasses erhalten.
    • Die beiden Kinder würden sich die verbleibenden 50% des Nachlasses teilen, also jeweils 25%.
  2. Pflichtteil:
    • Der Pflichtteil eines jeden Kindes beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
    • Da das gesetzliche Erbe eines Kindes 25% des Nachlasses wäre, beträgt der Pflichtteil für das enterbte Kind 12,5% des Nachlasses.

Fazit:

Wenn es einen Alleinerben gibt, beträgt der Pflichtteil eines enterbten Kindes die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. In unserem Beispiel würde der Pflichtteil 12,5% des gesamten Nachlasses betragen. Dieser Anspruch besteht in Form eines Geldbetrags und muss vom Alleinerben erfüllt werden.

{{pflichtteil-einfordern="/component-reserver"}}

Jetzt Beratung anfragen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und entwickeln gemeinsam die optimale Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Erfahrene Anwälte für Verbraucherrecht
Schnelle und effiziente Fallbearbeitung
Kostenfreie und unverbindlicher Schnellcheck
Persönliche Ansprechpartner:
Ein kleines Bild von Jobst Ehrentraut, Partner bei TES-Partner
Jobst Ehrentraut
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Julian Tietze, Partner bei TES-Partner
Julian Tietze
Rechtsanwalt
Ein kleines Bild von Florian Enders, Partner bei TES-Partner
Florian Enders
Steuerberater
Ein kleines Bild von Christina Bender, Partner bei TES-Partner
Christina Bender
Rechtsanwältin

Kontaktformular

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.