Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn es einen Alleinerben gibt?
Wenn es einen Alleinerben gibt und ein Kind durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, hat dieses Kind trotzdem Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt in diesem Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den das Kind erhalten hätte, wenn es keine testamentarische Regelung gegeben hätte und die gesetzliche Erbfolge eingetreten wäre.
Beispielhafte Berechnung:
Angenommen, der Verstorbene hinterlässt eine Ehefrau (die nicht als Alleinerbin eingesetzt ist) und zwei Kinder, und eines der Kinder wird im Testament als Alleinerbe eingesetzt:
- Gesetzliche Erbfolge (ohne Testament):
- Nach der gesetzlichen Erbfolge würde die Ehefrau 50% des Nachlasses erhalten.
- Die beiden Kinder würden sich die verbleibenden 50% des Nachlasses teilen, also jeweils 25%.
- Pflichtteil:
- Der Pflichtteil eines jeden Kindes beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Da das gesetzliche Erbe eines Kindes 25% des Nachlasses wäre, beträgt der Pflichtteil für das enterbte Kind 12,5% des Nachlasses.
Fazit:
Wenn es einen Alleinerben gibt, beträgt der Pflichtteil eines enterbten Kindes die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. In unserem Beispiel würde der Pflichtteil 12,5% des gesamten Nachlasses betragen. Dieser Anspruch besteht in Form eines Geldbetrags und muss vom Alleinerben erfüllt werden.
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