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Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?

Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?

Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Nachlass, den bestimmte nahe Angehörige eines Erblassers auch dann erhalten, wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil, der den pflichtteilsberechtigten Personen ohne Enterbung zustehen würde. Die Frage ist also zu beantworten wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung.

Berechnung des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um die genaue Höhe des Pflichtteils zu bestimmen, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Ermittlung des Nachlasswerts: Zunächst wird der gesamte Nachlasswert festgestellt, das heißt, das Vermögen des Erblassers abzüglich der Schulden.
  2. Bestimmung des gesetzlichen Erbteils: Der gesetzliche Erbteil wird ermittelt, als ob kein Testament existiert und der Erblasser ohne letztwillige Verfügung verstorben wäre.
  3. Berechnung des Pflichtteils: Der Pflichtteil entspricht der Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils.

Beispiele für die Pflichtteilsberechnung

Beispiel 1: Enterbung eines Kindes

Ein Erblasser hinterlässt einen Nachlass im Wert von 200.000 Euro. Er hat zwei Kinder, von denen eines enterbt wurde. Nach gesetzlichem Erbrecht würden beide Kinder jeweils die Hälfte des Nachlasses erben, also 100.000 Euro. Der Pflichtteil des enterbten Kindes beträgt daher die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, also 50.000 Euro.

Beispiel 2: Enterbung eines Ehegatten

Ein Erblasser hinterlässt einen Ehegatten und zwei Kinder. Nach gesetzlichem Erbrecht würde der Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Nachlasses erhalten, und die beiden Kinder würden jeweils ein Viertel des Nachlasses erben. Wenn der Nachlass 400.000 Euro beträgt, würde der gesetzliche Erbteil des Ehegatten 200.000 Euro betragen. Der Pflichtteil des enterbten Ehegatten wäre somit 100.000 Euro.

Pflichtteilsberechtigte Personen

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Kinder und deren Abkömmlinge: Sie haben den Anspruch, selbst wenn sie durch ein Testament ausgeschlossen wurden.
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner: Sie haben ebenfalls Anspruch auf den Pflichtteil.
  • Eltern des Erblassers: Falls keine Kinder vorhanden sind, können die Eltern des Erblassers einen Pflichtteil beanspruchen.

Fazit

Der Pflichtteil sichert pflichtteilsberechtigten Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, auch bei Enterbung durch ein Testament. Die genaue Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der sich anhand des gesamten Nachlasswerts und der gesetzlichen Erbfolge berechnet. Um den Pflichtteil korrekt zu ermitteln und geltend zu machen, ist es oft ratsam, juristischen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann helfen, die Berechnung durchzuführen und Ansprüche rechtssicher durchzusetzen.

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