Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid L-Bank wegen Corona Soforthilfe Rückzahlung einlegen
In der letzten Woche hat die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) eine Vielzahl von Widerrufs- und Erstattungsbescheiden an Unternehmen verschickt, die ab März 2020 Corona-Soforthilfen erhalten haben. Dieses Vorgehen hat viele Betroffene überrascht, da der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz versicherte, dass die Hilfen als Zuschuss und nicht als rückzahlbarer Kredit gewährt würden.
Wenn Sie einen solchen Rückforderungsbescheid erhalten haben, haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch einzulegen. Im Folgenden wird erklärt, wie dieser Widerspruch form- und fristgerecht eingelegt werden kann.
1. Frist für den Widerspruch
Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Das genaue Datum, bis wann der Widerspruch eingegangen sein muss, ist im Bescheid selbst angegeben. Es ist wichtig, diese Frist unbedingt einzuhalten, da ein verspäteter Widerspruch in der Regel abgelehnt wird.
2. Form des Widerspruchs
Ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass Sie den Widerspruch entweder per Post oder per Fax einreichen müssen. Ein Widerspruch per E-Mail ist nur dann zulässig, wenn die Behörde dies ausdrücklich gestattet hat.
Wichtige Angaben im Widerspruchsschreiben:
- Ihre vollständige Anschrift und Kontaktdaten
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen
- Begründung Ihres Widerspruchs: Hier sollten Sie genau darlegen, warum Sie den Rückforderungsbescheid für ungerechtfertigt halten. Zum Beispiel können Sie anführen, dass die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung unklar waren oder dass Sie die Mittel in gutem Glauben beantragt haben.
- Unterschrift: Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben sein, um rechtswirksam zu sein.
3. Zusätzliche Unterlagen
Es kann hilfreich sein, dem Widerspruchsschreiben relevante Unterlagen beizufügen, die Ihre Argumentation unterstützen. Dies können z.B. Kopien der ursprünglichen Bewilligungsbescheide, Schriftverkehr mit der Behörde oder andere Belege sein.
4. Versand des Widerspruchs
Stellen Sie sicher, dass der Widerspruch rechtzeitig und nachweisbar bei der L-Bank eingeht. Der sicherste Weg ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll.
Ein Widerspruch gegen einen Rückforderungsbescheid der L-Bank kann erfolgreich sein, wenn er form- und fristgerecht eingelegt wird und gut begründet ist. Falls Sie unsicher sind oder Unterstützung benötigen, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
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