Wer erbt das Haus, wenn der Vater stirbt und die Mutter noch lebt?
Wenn der Vater verstirbt und die Mutter noch lebt, stellt sich oft die Frage, wer das Haus erbt. Die Antwort darauf hängt davon ab, ob ein Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge greift.
1. Erbfolge nach gesetzlicher Erbfolge
Wenn der Vater kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht vor, dass der überlebende Ehepartner (also die Mutter) und die Kinder des Verstorbenen gemeinsam erben.
- Mutter: Die Mutter erbt in der Regel die Hälfte des gesamten Nachlasses, einschließlich des Hauses.
- Kinder: Die andere Hälfte des Nachlasses wird unter den Kindern aufgeteilt. Wenn es beispielsweise zwei Kinder gibt, erhält jedes Kind ein Viertel des Nachlasses.
Beispiel:
- Wenn das Haus Teil des Nachlasses ist, würde die Mutter als Miterbin die Hälfte des Hauses erhalten. Die Kinder würden sich die andere Hälfte des Hauses teilen.
2. Erbfolge nach Testament
Wenn der Vater ein Testament hinterlassen hat, kann er darin frei bestimmen, wer das Haus erbt.
- Mutter als Alleinerbin: Der Vater könnte die Mutter im Testament als Alleinerbin einsetzen, wodurch sie das gesamte Haus erbt.
- Aufteilung des Hauses: Der Vater könnte im Testament auch festlegen, dass das Haus unter der Mutter und den Kindern aufgeteilt wird oder dass das Haus einem bestimmten Kind oder einer anderen Person vermacht wird.
Pflichtteil der Kinder: Auch wenn die Mutter als Alleinerbin eingesetzt wird, haben die Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil, der als Geldanspruch besteht. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
{{pflichtteil-einfordern="/component-reserver"}}