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Was tun, wenn Arbeitgeber nicht zahlt? Gehalt kommt nicht

Was tun, wenn Arbeitgeber nicht zahlt? Gehalt kommt nicht

Was tun, wenn Arbeitgeber nicht zahlt? Gehalt kommt nicht
Autor:
Julian Tietze
Rechtsanwalt

Was tun, wenn Arbeitgeber nicht zahlt? Gehalt kommt nicht

Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, ist das für viele Arbeitnehmer eine belastende Situation. Es gibt jedoch klare Schritte, die man unternehmen kann, um seine Rechte durchzusetzen und die ausstehenden Zahlungen einzufordern. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die Arbeitnehmer ergreifen sollten:

1. Gespräch suchen und schriftlich mahnen

Zunächst sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber kontaktieren, um den Grund für die ausbleibende Zahlung zu erfragen. Oft handelt es sich um ein Missverständnis oder einen Fehler, der sich schnell klären lässt. Sollte der Arbeitgeber jedoch nicht reagieren oder keine plausible Erklärung bieten, ist es ratsam, ihn schriftlich zur Zahlung aufzufordern. In diesem Schreiben sollte eine klare Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Gehalt gezahlt werden muss (zum Beispiel eine Woche).

2. Arbeitsgerichtliche Schritte einleiten

Wenn der Arbeitgeber weiterhin nicht zahlt, ist der nächste Schritt die Einreichung einer Lohnklage beim Arbeitsgericht. Eine solche Klage ist in der Regel ohne anwaltliche Vertretung möglich, jedoch kann die Unterstützung eines Anwalts hilfreich sein, um den Prozess effizienter zu gestalten und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

3. Fristlose Kündigung prüfen

In Fällen, in denen der Lohn über einen längeren Zeitraum ausbleibt oder der Arbeitgeber wiederholt nicht zahlt, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Dies erfordert jedoch eine gründliche Prüfung, da eine fristlose Kündigung gut begründet sein muss. Auch hier ist die Konsultation eines Anwalts empfehlenswert, um rechtliche Risiken zu minimieren.

4. Arbeitslos melden

Nach einer Kündigung, ob fristlos oder regulär, sollte sich der Arbeitnehmer umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dies sichert den Anspruch auf Arbeitslosengeld und schützt vor finanziellen Engpässen. Wichtig ist, dass die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt.

5. Insolvenz des Arbeitgebers

Falls der Arbeitgeber insolvent ist, kann der Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen. Dieses wird für die letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt und muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Insolvenz gestellt werden.

Fazit

Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, sollten Arbeitnehmer schnell und entschlossen handeln. Durch rechtzeitige Mahnungen, die Einleitung gerichtlicher Schritte und gegebenenfalls die Kündigung des Arbeitsverhältnisses können sie ihre Rechte wahren. Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt kann in vielen Fällen entscheidend sein, um die bestmögliche Lösung zu finden.

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