Was kann ein Hausbesitzer bei zu hohem Zinssatz tun?
Wenn die Zinsen eines Kredits sittenwidrig sind, also Wucherzinsen, ist der gesamte Kreditvertrag ungültig. Das bedeutet, der Vertrag hat keine Rechtskraft. Kreditnehmer können ihrer Bank mitteilen, dass sie den Vertrag wegen der Ungültigkeit nicht mehr einhalten wollen. Dies sollte schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wer sich auf sittenwidrige Zinsen und § 138 Abs. 2 BGB beruft, sollte die möglichen Konsequenzen kennen und sich auf Widerstand der Bank einstellen. Eine vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale ist daher sehr zu empfehlen.
Die Ungültigkeit des Kreditvertrags führt dazu, dass dieser rückabgewickelt werden muss.
keine Zinszahlungen bei zu hohen Zinsen laut BGH
Das bedeutet:Der Kreditnehmer muss die Kreditsumme zurückzahlen. Es stellt sich die Frage, ob dies sofort geschehen muss oder erst nach Ablauf der Kreditlaufzeit. Eine sofortige Rückzahlung wäre jedoch unfair gegenüber dem Kreditnehmer, der auf die Gültigkeit des Vertrags vertraut hat und das Geld entsprechend genutzt hat.
Was die Zinsen betrifft, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass keine Zinsen gezahlt werden müssen (BGB, Urteil vom 24.03.1988, Az. III ZR 30/87). Ansonsten würde Wucher indirekt legalisiert und der Kreditgeber für sein Verhalten belohnt. Daher muss der Kreditnehmer keine Zinsen zahlen. Der Kreditnehmer kann aufgrund der Ungültigkeit des Vertrags die Rückerstattung bereits gezahlter Zinsen verlangen. Er sollte sich an einen Anwalt wenden, der auf hohe Zinsen bei Darlehen spezialisiert ist.
{{hohe-zinsen-hauskredit="/component-reserver"}}