Was erben Kinder vom Vater?
Wenn ein Vater verstirbt, stellt sich für die Kinder die Frage, welchen Anteil am Nachlass sie erben. Die Erbfolge und der Anteil, den die Kinder erhalten, hängen davon ab, ob der Vater ein Testament hinterlassen hat oder ob die gesetzliche Erbfolge greift. Hier sind die wichtigsten Szenarien:
Erben nach gesetzlicher Erbfolge
Wenn der Vater kein Testament hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser Erbfolge gehören die Kinder zur ersten Erbenordnung. Das bedeutet, dass sie zusammen mit dem überlebenden Ehepartner des Vaters (z.B. der Mutter) erben.
Bei einer Zugewinngemeinschaft, die in vielen Ehen der gesetzliche Güterstand ist, erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, während die andere Hälfte unter den Kindern aufgeteilt wird. Wenn es mehrere Kinder gibt, wird dieser Erbteil zu gleichen Teilen unter ihnen aufgeteilt.
Beispiel: Wenn der Vater zwei Kinder hinterlässt und der Nachlass 100.000 Euro beträgt, erbt der überlebende Ehepartner 50.000 Euro, und die Kinder teilen sich die verbleibenden 50.000 Euro, also jeweils 25.000 Euro.
Erben nach Testament oder Erbvertrag
Wenn der Vater ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, kann er darin festlegen, wer was erben soll. Der Vater kann zum Beispiel einen bestimmten Vermögensgegenstand (z.B. eine Immobilie) einem bestimmten Kind vermachen oder festlegen, dass ein Kind einen größeren oder kleineren Anteil am Nachlass erhält.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Kinder auch in diesem Fall nicht vollständig enterbt werden können, wenn sie zu den Pflichtteilsberechtigten gehören. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und sichert den Kindern einen Mindestanteil am Erbe, auch wenn der Vater etwas anderes verfügt hat.
Pflichtteilsanspruch der Kinder
Wenn der Vater in seinem Testament den überlebenden Ehepartner oder eine andere Person als Alleinerben eingesetzt hat, haben die Kinder trotzdem Anspruch auf ihren Pflichtteil. Dieser Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die Kinder ohne das Testament erhalten hätten.
Beispiel: Ohne Testament würden zwei Kinder zusammen 50% des Nachlasses erben. Wenn sie im Testament enterbt wurden, haben sie Anspruch auf 25% des Nachlasses als Pflichtteil.
Besonderheiten bei Schenkungen und anderen Vorausempfängen
Sollten die Kinder zu Lebzeiten des Vaters größere Schenkungen erhalten haben, kann dies den Erbteil oder Pflichtteil beeinflussen. Solche Schenkungen können im Rahmen der Pflichtteilsergänzung berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Vaters erfolgt sind.
Fazit
Die Kinder erben vom Vater entweder nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt, oder nach den Anordnungen des Testaments. Selbst wenn sie durch ein Testament enterbt werden, haben sie in der Regel Anspruch auf ihren Pflichtteil. Die genaue Höhe des Erbes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Anzahl der Erben, der Art des Güterstands und der Regelungen im Testament. Es ist wichtig, alle diese Faktoren zu berücksichtigen, um den genauen Erbteil zu ermitteln.
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