Vorfälligkeitsentschädigung Sparkasse – Erfahrungen eines Mandanten
Ein Mandant, der seine Baufinanzierung bei der Sparkasse vorzeitig ablösen wollte, musste eine bittere Erfahrung machen: Die von der Sparkasse berechnete Vorfälligkeitsentschädigung schien ihm übermäßig hoch. Trotz intensiver Nachfragen und eigener Recherchen erhielt er von der Sparkasse keine zufriedenstellende Erklärung für die Höhe der geforderten Summe.
In seiner Unsicherheit wandte sich der Mandant schließlich an unsere Kanzlei. Nach einer detaillierten Prüfung des Vertrags und der Berechnungen der Sparkasse stellten wir fest, dass die Vorfälligkeitsentschädigung tatsächlich zu hoch angesetzt war. Mit unserer anwaltlichen Unterstützung gelang es dem Mandanten, statt der ursprünglich geforderten Summe einen erheblichen Betrag zurückzuholen. Insgesamt wurden 6.500 Euro der zu hoch berechneten Vorfälligkeitsentschädigung erfolgreich zurückgefordert.
Diese Erfahrung zeigt deutlich, dass die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Sparkasse oft nicht transparent und nachvollziehbar berechnet wird. Während die Erfahrung des Mandanten mit der Sparkasse in diesem Fall negativ war, konnte er durch unsere anwaltliche Hilfe eine positive Wendung erzielen und einen erheblichen Betrag zurückerhalten. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, die Berechnungen der Bank genau zu überprüfen und bei Zweifeln rechtlichen Rat einzuholen.
{{kredit-abloesen-vorfaelligkeitsentschaedigung="/component-reserver"}}